Klage gegen Erhöhung der Parteienfinanzierung vorgestellt
Zusammen mit Grünen und FDP haben wir am Donnerstag unseren Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung vorgestellt. Anfang Juni hatten CDU/CSU und SPD binnen weniger Tage eine Erhöhung der absoluten Obergrenze um 25 Millionen Euro durch den Bundestag gepeitscht. Damit haben sie nicht nur die Opposition praktisch überrollt, sondern in ihrer Eile die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ignoriert.
Die staatliche Teilfinanzierung der Parteien ist ein elementarer Teil der Demokratie, denn sie soll sicherstellen, dass Parteien nicht von privaten Zuwendungen abhängig sind. Sie soll Ausgaben abdecken, die unerlässlich sind. Weil es am Ende aber die Parteien in den Parlamenten sind, die über die Höhe ihrer eigenen Finanzierung entscheiden, hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine hohe Begründungslast auferlegt, damit das Vertrauen der Bevölkerung in den politischen Prozess gewahrt bleibt. Die von der Regierungskoalition pauschal angeführten Ausgaben für Digitalisierung reichen unserer Auffassung nach nicht aus.
Das Vorhaben ist zudem nicht nur juristisch kritisch, sondern auch gesellschaftspolitisch. Es ist nicht kommunizierbar, dass manche Probleme der Bevölkerung jahrelang nicht angegangen werden, eine Finanzspritze für die Parteien aber in einer Woche durchgezogen wird.
Die Presse hat darüber berichtet:
"Oppositionsparteien klagen gegen Erhöhung von Parteienfinanzierung" FAZ vom 27.9.2018
"Opposition klagt gegen Millionenplus für Parteien" MDR am 27.9.2018
"Opposition legt Klage gegen Millionenplus für Parteien vor" Handelsblatt vom 27.9.2018