Einfluss auf Gesetzesvorhaben öffentlich machen
Die Bundesregierung hat in ihrer letzten Kabinettssitzung beschlossen, Gesetzentwürfe und die dazu eingereichten Stellungnahmen von Verbänden wie bereits in der letzten Wahlperiode öffentlich zu machen. Selbst für eine solch kleinmütige Entscheidung hat diese Regierung fast ein ganzes Jahr gebraucht. Erst nach mehrfachen Nachfragen bequemte sie sich zu einer Befassung mit diesem Thema. Noch kleinere Eier als die Koalition kann man kaum legen.
Dabei geht es um viel: Die Bevölkerung und die Abgeordneten haben in der Demokratie ein Recht darauf zu wissen, wer in der Bundesregierung Einfluss auf Gesetzesvorhaben nimmt und an welcher Stelle eines Gesetzentwurfs das geschehen ist. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie die Veröffentlichung der Stellungnahmen im Sinne eines legislativen Fußabdrucks dauerhaft in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) festschreibt, anstatt jede Wahlperiode erneut monatelang darüber zu brüten. Gerade in einer Zeit, in der ein Lobbyist wie Friedrich Merz Vorsitzender der CDU werden könnte, brauchen wir nicht weniger, sondern deutlich mehr Transparenz im Regierungshandeln und der parlamentarischen Arbeit. Dazu gehört unbedingt auch ein verpflichtendes Lobbyregister im Bundestag. Unser Gesetzentwurf dazu liegt vor.
"Gesetze schon im Entwurf nachlesbar" neues Deutschland vom 20.11.2018