Laube ist Laube!
Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht ab dem 01. Januar 2013 die Erhebung von Rundfunkgebühren nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt vor. Damit soll der Verwaltungsaufwand der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) verringert und deren Arbeit effizienter gestaltet werden. So weit so gut, sollte man meinen.
Neben massiven datenschutzrechtlichen Problemen bringt die Ratifizierung des Vertrages für einige Gesellschaftsgruppen jedoch erhebliche Verschlechterungen mit sich. Auch Kleingärtner - vor allen in den neuen Bundesländern - werden durch die GEZ Reform benachteiligt. Entgegen der Annahme des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG), wurde in den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nämlich eine Passage aufgenommen, die Gartenlauben ab einer Größe von 24 qm als Haushalt kategorisiert.
Auf Grund der zu DDR-Zeiten geltenden Regelungen, die den Bau von Lauben bis zu einer Größe von 40 qm als zulässig ansahen, sind somit zwei Drittel der rund 500.000 ostdeutschen Kleingärtner verpflichtet, sowohl für ihren Haushalt als auch ihre Datsche Rundfunkgebühren zu bezahlen.
Konkret bedeutet das für viele ostdeutsche Kleingärtnerinnen und Kleingärtner einen Mehraufwand von 216,00 € jährlich im Vergleich zu den Gartenlaubenbesitzern im Westen der Republik. Zu dieser ungerechten doppelten gebührenerhebung hat die Linksfraktion im Bundestag heute eine entsprechende Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, die in Kürze auch auf der Webseite von Jan Korte veröffentlicht werden wird.