Innenminister muss Schweigen zu Bundestrojaner brechen
»Jetzt müssen sofort alle Karten auf den Tisch. Wenn es nicht das BKA war, dann muss geklärt werden, wer es denn dann in wessen Auftrag war. Wenn sich herausstellt, dass sich Bundes- oder Landesbehörden verselbstständigt haben, kann das nicht ohne personelle Konsequenzen bleiben«, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zu Vorwürfen über den Einsatz illegaler staatlicher Überwachungssoftware.
»Ich begrüße ausdrücklich das Versprechen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), in Sachen Bundestrojaner für ‚totale Transparenz und Aufklärung‘ sorgen zu wollen. So etwas hätte ich allerdings auch vom zuständigen Bundesinnenminister Friedrich (CSU) erwartet. Er wird im Innenausschuss des Bundestages nächste Woche Rede und Antwort stehen müssen.« Korte weiter:
»Es ist unfassbar, dass derjenige, der eigentlich für Klarheit und konsequentes Handeln sorgen müsste, schweigt und stattdessen den Vorsitzenden des Innenausschusses mit dreisten Forderungen an die Adresse der Aufklärer vorschickt. Die Innenpolitiker der Union sollten angesichts der Tragweite der Vorwürfe mit etwas mehr Zurückhaltung und Demut zu Werke gehen. Nicht der Chaos Computer Club, sondern die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern müssen liefern und zwar Belege dafür, dass sie keinen Verfassungsbruch begangen haben. Das sollte bei einem demokratisch kontrollierten Sicherheitsapparat doch kein Problem sein. Es muss unverzüglich Klarheit darüber geschaffen werden, wer die illegale Schnüffelsoftware von wem entwickeln ließ, welche Polizei- oder Sicherheitsbehörden in wie vielen Fällen und gegen wen den Trojaner eingesetzt haben und ob noch weitere illegale staatliche Schnüffelsoftware im Einsatz ist. Es muss auch aufgedeckt werden, welche Softwareschmieden mit den Sicherheitsbehörden kooperieren und welche Hard- und Software die Sicherheitsbehörden eigentlich outgesourct haben. Und es muss sichergestellt werden, dass diese illegalen Methoden sofort und vollständig beendet und die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
DIE LINKE hat bereits im Juli 2010 einen Antrag ‚Befugnis des Bundeskriminalamtes zur Online-Durchsuchung aufheben‘ (Drucksache 17/2423) in den Bundestag eingebracht. Die Bundesjustizministerin kann hier in Kürze in der zweiten und dritten Lesung zeigen, wie ernst sie es mit dem Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung meint.«