»Innenministerium: Kein Einsatz der Spionagesoftware«
Bund- und Länderpolizeien dürfen mit einer Schadsoftware im Rahmen von richterlich genehmigten Online-Durchsuchungen die Rechner von Verdächtigen durchsuchen. Dies allerdings in gewissen Grenzen, welche die Privatsphäre der betroffenen Personen schützen sollen.
DIE LINKE hat immer die fehlende Kontrolle über solche Befugnisse von Sicherheitsbehörden kritisiert und ist in dieser Kritik nun bestätigt worden: Dem Chaos Computer Club (CCC) sind nun Festplatten zugegangen, auf denen laut CCC ein staatliches Überwachungsprogramm installiert war, welches nicht nur weit mehr darf als es unsere Verfassung erlaubt, sondern auch eine schwere Sicherheitslücke auf dem infizierten Rechner darstellt, die von Drittenmissbraucht werden kann. Hierzu sind heute einige Artikel erschienen, in denen Jan Korte zu dem Skandal Stellung bezieht:
»Nur die Bayern oder auch der Bund?« Neues Deutschland vom 11.10.2011
»Innenministerium dementiert BKA-Einsatz von ‘Bundestrojaner’« Augsburger Allgemeine vom 10.10.2011
»Innenministerium: Kein Einsatz der Spionagesoftware« Focus.de vom 9.10.2011