De Maiziere zieht in den Cyberwar
»Unbestritten sind Angriffe aus dem Internet, speziell auf kritische Infrastrukturen, ein ernstes Problem, auf das der Staat angemessen reagieren muss. De Maizières Pläne für ein »IT-Heimatschutzministerium«, in dem alle Schranken zwischen den Sicherheitsbehörden, der Bundeswehr und der Industrie fallen sollen, sind allerdings der falsche Weg und leider kein Aprilscherz. Die Regierungspläne zur Militarisierung des Internet müssen deshalb umgehend gestoppt werden«, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zur vom Bundesinnenministerium angekündigten Einrichtung eines nationalen Cyber-Abwehrzentrums (NCAZ) zum 1. April 2011. Korte weiter:
»Mit der im Eiltempo - 23.2. Kabinettsbeschluss, Start am 1.4. - und am Parlament vorbei geplanten Installation eines »Nationalen Cyber Abwehr Zentrums (NCAZ)« versucht die Bundesregierung im Cyberwar aufzurüsten und den Anschluss an die USA und China herzustellen. Das dabei die verfassungsmäßige Struktur der Sicherheitsbehörden aufgehoben wird, stört den Verfassungsminister offenbar nicht, im Gegenteil.
Wieder einmal versucht die Bundesregierung gezielt die verfassungsrechtliche Trennung von Polizei und Geheimdiensten und das Verbot von Bundeswehreinsätzen im Inneren auszuhebeln. Nach dem Vorbild des von Rot-Grün eingerichteten Gemeinsamen Antiterrorismuszentrums, das seit neuestem nicht mehr als problematisch, sondern geradezu als Ideal der Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden bis hin zu US-Verbindungsleuten gilt, sollen auch im NCAZ alle Trennungsgebote aufgehoben werden. Unter der Leitung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sollen der BND neben dem BKA, der Verfassungsschutz neben der Bundeswehr, umrankt von Wirtschaftsunternehmen und Bevölkerungsschützern künftig Angriffe im Cyber-Raum abwehren. Und weil es dort weder innen noch außen, weder zivil noch militärisch gibt, wie de Maiziere sagt, müssen alle zusammenhalten. Einzige Frage ist noch, ob das NCAZ, wie das Cyber-Zentrum der Bundeswehr (CERTBw) auch Gegenangriffe starten darf. Die Leichtigkeit jedenfalls mit der verfassungsmäßige Schranken weggeredet und für obsolet erklärt werden, lässt das Schlimmste befürchten.«