Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Private Drohnen schweben in einer rechtlichen Grauzone

28.12.2010

Das aktuell im Handel erhältliche Drohnenmodell für rund 300 Euro ist sicherlich für manche ein interessantes Weihnachtsgeschenk und stellt aufgrund geringer Reichweite und kurzer Flugzeit noch keine nennenswerte Bedrohung der Privatsphäre, des Datenschutzes oder der informationellen Selbstbestimmung dar. Klar ist aber, dass dies erst der Anfang einer kommerziellen privaten Nutzung dieser Technologie ist. Je billiger und ausgereifter die Technik werden wird, desto massenhafter wird sie angewendet werden. Es besteht das Risiko, dass der öffentliche Raum weiter ausverkauft wird, die Privatsphäre durch Nachbarschaftsschnüffeleien und staatliche und private Ausspähung eingeschränkt werden.

Die Bundesregierung hat, vor allem aus militärischen und sicherheitspolitischen Gründen, seit Jahren große Summen in die Entwicklung dieser Technik gesteckt. Die Bundeswehr entwickelt und beschafft Drohnen für den Bereich der Überwachung und Aufklärung aber auch zur Zielerfassung und Bekämpfung von Bodenzielen. Polizei und andere Sicherheitsbehörden konzentrieren sich auf den Nutzen von Drohnen für die Observierung, die Grenzüberwachung oder die Überwachung von Demonstrationen, wie jüngst beim Castor-Transport.

Auch im zivilen Bereich wächst das Interesse am Einsatz von Drohnen zur Erstellung von Geländeprofilen oder für meteorologische Luftmessungen. Nun folgt offensichtlich der kommerziell lukrative Markt der Freizeitgestaltung für Privatkunden.

Bislang hatte der Gesetzgeber die Entwicklung leider völlig verschlafen. Jetzt scheint zumindest Verbraucherschutzministerin Aigner aufzuwachen.  Eine reine PR-Politik wie bei Google Street View hilft allerdings nicht weiter. Hier muss schnellstens im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und zum Schutz der Grundrechte gehandelt werden.

In den letzten Tagen sind zu der Thematik mehrere Artikel erschienen, von denen wir hier einige dokumentieren:

»Aigner wettert gegen Spanner-Drohnen« (SPIEGEL ONLINE vom 26.12.2010)

»Datenschutz: Aigner nimmt Mini-Drohnen ins Visier« (c’t vom 26.12.2010)

»Private Drohnen schweben in einer rechtlichen Grauzone« (Märkische Allgemeine vom 27.12.2010)

»Politiker fordern Gesetze für Hobby-Fluggeräte« (gulli.com vom 26.12.2010)

Eine verstärkte Nutzung des Luftraums durch Drohnen würde sich erheblich auf die Luftverkehrssicherheit auswirken. Bislang scheint die Entwicklung und Nutzung von unbemannten Flugkörpern in Deutschland aber weitestgehend unkoordiniert voranzuschreiten. Es fehlt an einer einheitlichen und umfassenden Regelung. Weder hinsichtlich der Nutzungsbedingungen für den Luftraum, der Haftungsbedingungen bei Schadensfällen, noch, was diese Drohnen im Einzelfall können dürfen, wurden entsprechende einheitliche Grundlagen geschaffen. Wie zukünftig die Privatsphäre und die Grundrechte geschützt werden können ist völlig unklar und scheint die Bundesregierung auch nicht weiter zu interessieren.

Vor kurzem wurde gemeldet, dass Google für seine Geo-Dienste zukünftig auch Drohnen einsetzen wolle. Was logisch klingt, wenn man sich die bisherige Praxis von Google, überall Daten zu sammeln, anschaut. Datenschützer waren entsetzt, der Konzern reagierte prompt mit dem lustigsten Dementi seit langem: Eine Führungskraft habe sich die Drohne nur für den persönlichen Gebrauch gekauft! Wer’s glaubt wird selig.

Zwar wurde in Deutschland die generelle Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen vor zwanzig Jahren abgeschafft, das heißt aber nicht, dass man deshalb mit Drohnen in die Privatsphäre einer Privatperson eindringen darf. Und das kann auch nicht heißen, dass immer mehr öffentlicher Raum kommerzialisiert wird. Selbstverständlich gelten aus meiner Sicht auch hier die allgemeinen europäischen und nationalen Regelungen zum Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre wie z. B. das Bundesdatenschutzgesetz. Darüber hinaus ist eine Anpassung an die neuen technischen Möglichkeiten dringend geboten.

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