ELENA muss sofort gestoppt werden
Das ELENA-Verfahren ist unverhältnismäßig, eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung und verfehlt im übrigen das propagierte Ziel. Die LINKE hat deshalb am 30. September dem Antrag »ELENA aussetzen und Datenübermittlung strikt begrenzen« von Bündnis 90/Grünen zugestimmt. Der Antrag ist politisch richtig. DIE LINKE hält darüberhinaus ihre Forderung aufrecht, das Verfahren nicht nur auszusetzen, sondern zu beenden. Und zwar endgültig!
Von Jan Korte, Datenschutzbeauftrager und Mitglied des Vorstandes der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Um es hier noch einmal in Erinnerung zu rufen: Die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten ist Teil der unter Rot-Grün und dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeleiteten Hartz-Reform. ELENA sollte zur Entbürokratisierung beitragen und Kosten sparen, indem alle zur Beantragung von Sozialleistungen nötigen Daten zentral gespeichert werden. Die propagierten Spareffekte sind bisher weit und breit nicht auszumachen und werden auch nicht eintreten. FDP-Wirtschaftsminister Brüderle hatte vor einigen Monaten für diesen Fall bereits eine Aussetzung des Programms gefordert. Später stellte sogar die Kanzlerin ein Moratorium für ELENA in Aussicht, sollte sich die Unwirtschaftlichkeit des Projektes erweisen. Man konnte deshalb sehr gespannt sein, wie sich die Koalition und insbesondere die FDP zum Antrag verhalten und aus der Misere herauswinden würde.
Anders als die FDP, die sich ja vor allem Sorgen um die Kostenreduzierung für die Wirtschaft macht, nicht aber die Rechte der ArbeitnehmerInnen im Blick hat, kritisieren wir das Verfahren auch weil es eine gigantische zentrale Sammlung und Speicherung von Informationen über alle Beschäftigungsverhältnisse ist. Und zwar eine klassische Sammlung auf Vorrat.
Sofort nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hätte ELENA ausgesetzt werden müssen. Genauso sehen das im Übrigen auch die 22.005 Klägerinnen und Kläger, die am 31. März 2010 die Sammelverfassungsbeschwerde des FoeBuD e.V. aus Bielefeld gegen ELENA eingereicht haben. 22.005 Klägerinnen und Kläger, die der FoeBud innerhalb von 14 Tagen mobilisieren konnte! Das ist Rekordverdächtig, selbst für Bundesregierungen, die ansonsten regelmäßig mit verfassungswidrigen Gesetzen in Karlsruhe landen.
Das ist aber noch längst nicht alles. Grundlegende Datenschutzprinzipien werden bei ELENA missachtet:
1. ELENA fehlt es an einem konkreten Verwendungszweck! Ob ein Beschäftigter überhaupt jemals einen Antrag auf Sozialleistungen stellt, oder welche Art Sozialleistung er vielleicht einmal beantragen wird - gespeichert werden erst einmal ausnahmslos die Daten von jedem Beschäftigten auf Vorrat für jeden denkbaren Zwecke!. Diese Art Datenvorratshaltung halten wir für rechtswidrig. Das Versprechen der Bundesregierung, die Daten nur zweckgebunden zu verwenden, wird bei entsprechendem Druck schnell gebrochen sein. Forderungen nach einer Nutzung für vielfältige andere Zwecke, Besteuerungsverfahren, zur Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr - all diese Begierden gibt es ja bereits.
2. Die zentrale Speicherung von Daten auf Vorrat für alle denkbaren Fälle von Sozialleistungsanträgen führt zu neuen Risiken! Unbekannte Missbrauchsrisiken und Begehrlichkeiten, z.B. für Persönlichkeitsanalysen oder Werbezwecke, ergeben sich fast zwangsläufig durch die Massen von Informationen (wie Gehalt und Gehaltsbestandteile, Fehlzeiten, die Wochenarbeitszeit, Streiktage, Anzahl unbezahlter Urlaubstage, bei Kündigung: Hintergründe der Kündigung), die in der ZSS über einen Beschäftigten gespeichert werden.
3. Das Prinzip der Datensparsamkeit wird sträflich verletzt! Erst mit ELENA entstehen ja jetzt zwangsweise in vielen Unternehmen Datensammlungen von Beschäftigten, die vorher gar nicht vorhanden waren und gespeichert bzw. übermittelt werden mussten. Der Bedarf wurde nie konkret belegt. Alternativverfahren, die sich an den Prinzipien der Datensparsamkeit orientieren, wurden nicht erwogen - wie immer!
Eine der größten Legenden, an der von Anfang an gestrickt wurde, war und ist die der Kostensenkung für alle Unternehmen. Das neue Gutachten des Normenkontrollrates (NKR) vom 13. September 2010 belegt, dass ELENA in keiner Weise die erhofften Einspareffekte bringen wird. Man muss nicht alles aus diesem Gutachten für überzeugend halten, genügend Argumente ELENA unverzüglich auszusetzen, bietet es allemal.
Der NKR hatte bereits 2007 ein Gutachten verfasst, das noch viel optimistischer war. Warum es jetzt im Detail korrigiert werden musste, kann ich Ihnen sagen: Wie so oft, wenn ein Großprojekt politisch gewollt wird und auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden soll: es schleichen sich eben bei den Prognosen eklatante Fehler ein. Die ganze Berechnungsgrundlage des ersten NKR-Gutachten war nicht praxisgerecht. Dadurch, dass z.B. die Personalverantwortlichen in zahlreichen Unternehmen die Meldungen vielfach nebenbei erledigen, ohne dass dies bisher besonders vergütet wurde werden jetzt auch keine Personalkosten freigesetzt. Die erwartete Kostenersparnis findet also gar nicht statt. Für das erste Gutachten zog der Normenkontrollrat gerade einmal die Daten von 42 befragten Unternehmen heran. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen - 42 Unternehmen!
Bei der Zeitbemessung für die Erstellung von Bescheinigungen in Unternehmen wurden gerade mal 14 Unternehmen herangezogen: 14 für mehr als drei Millionen Betriebe.. Und diese Datenbasis wurde auch beim neuen Gutachten zugrunde gelegt. Da schlägt doch jeder Statistiker die Hände über dem Kopf zusammen!
Aber lassen wir das mal außen vor und nehmen das Gutachten für bare Münze. Dann ergibt sich folgendes Bild: Während Behörden wie der Bundesanstalt für Arbeit verglichen mit dem bisherigen papiergebundenen Verfahren Mehrkosten in Höhe von rund 82 Millionen Euro jährlich entstehen, sollen die Ausgaben der Wirtschaft um 90 Millionen sinken. Allerdings müssen die ca. 3,3 Mio. Kleinstunternehmen mit höchstens 10 Mitarbeitern statt bislang einer nun 12 Meldungen pro Jahr abgeben. Ob für diese Firmen, die über 90 Prozent der deutschen Unternehmen ausmachen, ELENA höhere oder niedrigere Kosten verursacht, hat der NKR lieber gar nicht erst ermittelt. Die prognostizierten Einsparungen kommen also einzig und allein den großen Unternehmen zu gute. Alle anderen werden mit Mehrkosten und Mehraufwand belastet. Den größten Anteil der zusätzlichen Verwaltungskosten machen dabei die Erstattungen für die sogenannte qualifizierte Signatur (QES) aus. Ab Anfang 2012 braucht jede und jeder, der Wohn-, Eltern- oder Arbeitslosengeld beantragt, eine mit der QES versehene Smartcard, um der jeweiligen Behörde Zugriff auf seine Daten zu gestatten. Der NKR geht in seinen Berechnungen von einem QES-Preis von 8,33 Euro pro Jahr aus. Dass dafür allerdings deutsche Trustcenter bereits jetzt zwischen 40 (T-Systems) und 59 (S-Trust) Euro jährlich verlangen, lässt die Berechnungen ebenfalls nicht gerade zutreffender erscheinen. Vor drei Jahren hatte der NKR in seinem damaligen ELENA-Gutachten sogar noch völlig unrealistische 3,33 Euro angesetzt.
Um das Projekt zu retten und die Verwaltungskosten irgendwie doch zu senken, sieht der NKR mehrere Möglichkeiten: So könne eine auf zehn Jahre verlängerte Gültigkeit der QES die jährlichen Kosten dafür auf 2 bis 4,50 Euro drücken. Zurzeit gilt die qualifizierte Signatur maximal fünf Jahre. Diese begrenzte Laufzeit ermöglicht es, die Schlüssel rechtzeitig durch längere zu ersetzen, bevor das Knacken zu einfach geworden ist. Bei einer längeren Laufzeit stiege also auch das Sicherheitsrisiko mit jedem weiteren Tag. Außerdem, so der NKR, könne auf die elektronische Signatur zugunsten einer schriftlichen Vollmacht verzichtet werden. Die Bürgerinnen und Bürger würden dann einem unabhängigen Dritten ermöglichen, ihre Daten mit seiner QES abzurufen. Diese Person könne etwa der Datenschutzbeauftragte der Behörde sein. Hier bin ich auf die Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten gespannt.
Problematisch ist aus meiner Sicht auch, dass der NKR eine Ausweitung der Datensammelei durch die Einbeziehung weiterer Dokumente, die mit der QES beantragt werden können und die Verknüpfung mit dem neuen ePerso vorschlägt. Hier offenbart sich aber auch ein weiterer Grund für die Einführung von ELENA und das unbeirrbare Festhalten der Bundesregierung an diesem verfassungsfeindlichen Großprojekt: Es geht um die schritt- und zwangsweise Einführung der Biometrie. Der NKR benennt die politisch-strategische Zielsetzung etwas weniger deutlich: »Die QES bzw. das ELENA-Verfahren ist [...] ein zentraler Baustein für weitere E-Government-Lösungen«.
Allerdings geht das BMI derzeit wohl selbst davon aus, dass Ende 2011 nur gut 13 Mio. neue Personalausweise ausgegeben sein werden, so dass Datenabrufe nicht ab dem 1. Januar 2012, sondern erst ab einem viel späteren Zeitpunkt möglich sein dürften. Ich hoffe, dass die Bundesregierung mit beiden Großprojekten scheitern wird ohne sie, wie offenbar schon lange geplant, miteinander verknüpfen zu können.
Die Koalition offenbarte in der Debatte erneut ein ungeheures Ausmaß an Beratungsresistenz. Leider muss man ähnliches auch für die SPD feststellen, die es immer noch nicht geschafft hat sich von ihrem Hartz IV-Albtraum zu emanzipieren. Trotz der erdrückenden Sachlage weigert man sich beharrlich endlich einmal über Alternativen nachzudenken. Statt ein kompliziertes Melde- und Antragsverfahren übertragungstechnisch vereinfachen zu wollen und dabei alle möglichen Sicherheitsrisiken in Kauf zu nehmen, sollte sie anfangen die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen. Ein ganz einfacher Weg wäre die angabepflichtigen Daten für die Verfahren zu reduzieren. Und zuerst könnte sie auch erst einmal prüfen, zu welchen Zwecken solche Meldungen und Daten überhaupt benötigt werden. Aber wenn Schwarz-Gelb schon nicht auf die LINKE hören will, könnte sie wenigstens das Votum des Präsidiums des Deutschen Städtetages ernstnehmen. Das erwartet neben Änderungen im Verfahrensablauf, die zwingend erforderlich seien, um die Nutzung des Verfahrens praktikabel und alltagstauglich zu machen »vom Bund die Übernahme der den Kommunen durch die Umsetzung des ELENA-Verfahrensgesetzes entstehenden Personal- und Infrastrukturkosten«. Nun ja, das dürfte, angesichts der aktuellen Kürzungsorgie der Koalition und den zahlreichen Versuchen die Lasten der Krise den Kommunen aufzubürden, ein frommer Wunsch bleiben.
Bei ELENA hat die Bundesregierung genauso wie beim Beschäftigtendatenschutz bislang komplett versagt. Die Ablehnung des Moratoriums war ein weiterer unbeirrter Schritt in den Überwachungsstaat. Noch ist es nicht zu spät anzuhalten und umzukehren.
www.linksfraktion.de, 4. Oktober 2010