Weitere Nachbesserungen beim Arbeitnehmerdatenschutz nötig
»Der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz muss an einigen Stellen dringend nachgebessert werden. Der von der Koalition vorgelegte Entwurf ist ein typischer schwarz-gelber Kompromiss, der in weiten Teilen eher den Interessen der Unternehmer entgegenkommt, als dass er die Beschäftigten schützt«, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Kabinettsentscheidung über Neuregelungen beim Arbeitnehmerdatenschutz. Korte weiter:
»Dass es im Endeffekt nicht zu einem eigenen Gesetz, sondern nur zu Ergänzungen im Bundesdatenschutzgesetz gereicht hat, wäre nicht weiter schlimm, wenn die Ergänzungen so detailliert und eindeutig wären, wie es angesichts der zahlreichen Datenschutzskandale notwendig ist. Das ist aber leider nicht überall der Fall.
Nach wie vor erlaubt der Gesetzentwurf den Arbeitgebern anlassunabhängige Datenabgleiche, den Einsatz von Detektiven und das Abfragen praktisch aller Daten bei Einstellungsgesprächen: zur ethnischen Herkunft, zur Religion, zur Weltanschauung, zur sexuellen Identität oder zu Vermögensverhältnissen. Damit wird der Unternehmerseite eine Datensammelerlaubnis erteilt, die geradezu zum Missbrauch einlädt. Außerdem ist zu befürchten, dass es nach dem Verbot der heimlichen Videoüberwachung zu einer Ausweitung der offenen Videoüberwachung kommt. DIE LINKE wird sich daher in den kommenden Wochen und Monaten für entsprechende Änderungen im Gesetzentwurf einsetzen.«