Zu viele Grauzonen im Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz
»Nach Jahrzehnten der Untätigkeit und zahlreicher Bespitzelungsskandale in Unternehmen wie LIDL, KiK, Bahn, Telekom und Daimler kommt nun offenbar endlich ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz. Das ist erst einmal eine gute Nachricht.
Der große Wurf ist es aber leider nicht geworden, und in einigen Bereichen wird durch schwammige Regelungen neuen Datenschutzverletzungen Tür und Tor geöffnet«, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE anlässlich der morgigen Kabinettsentscheidung über ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Korte weiter:
»Dass viele Unternehmen beim Bespitzeln ihrer Mitarbeiter und beim Datensammeln keine Grenzen kennen, ist lange bekannt. Aufgabe eines Gesetzes zum Arbeitnehmerdatenschutz muss es daher sein, die abhängig Beschäftigten effektiv davor zu bewahren, dass durch den Missbrauch ihrer Daten ihr grundgesetzlich geschütztes Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Das muss selbstverständlich auch im Betrieb gelten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung erfüllt diese Anforderungen in weiten Teilen nicht. Einigen Verbesserungen - wie dem selbstverständlichen Verbot der heimlichen Videoüberwachung oder der Überprüfung der Vermögensverhältnisse sämtlicher Mitarbeiter - stehen zahlreiche Ausnahmeregelungen und weitgehende Befugnisse zur Überwachung entgegen. Von angemessenen und abschreckenden Sanktionen oder einer effektiven Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, fehlt jedoch jede Spur. Diese sind aber nötig, um den gesetzlichen Regelungen auch tatsächlich Wirkung zu verleihen.«