»Steter Tropfen höhlt den Stein«
Mittlerweile gibt es einen sehr guten Forschungsstand zum Umgang mit dem deutschen Faschismus in der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft. Besonders das als Standardwerk zu bezeichnende Buch von Norbert Frei zur »Vergangenheitspolitik« oder die Analysen von Helmut Dubiel, Joachim Perels und vielen anderen geben einen guten Überblick über Schuldabwehr und Versagen bei der juristischen Verfolgung von NS-Verbrechern. Diese wissenschaftlichen Standards müssen allerdings ständig verteidigt werden:
Vor einigen Jahren fuhr ich im ICE zu einer Tagung nach NRW und sah eine ausgelesene Zeitung. Der Haupttitel im Feuilleton hatte sinngemäß die Überschrift: »Was wusste Speer wirklich?«. Es muss zu jener Zeit gewesen sein, als der Film »Der Untergang« in den Kinos anlief. Die unglaubliche Frage, ob Speer vielleicht nichts wusste, ist erst mal wissenschaftlich falsch, und sie insuiert - was noch schlimmer ist -, dass es gute und weniger gute Haupttäter in der Naziführung gegeben hätte. Zudem wird in solch einer Fragestellung einfach die Selbstverteidigungsstrategie von Speer aus den Nürnberger Prozessen übernommen - ohne kritische Analyse, ohne Kenntnisnahme umfangreicher Forschungsergebnisse.
Genau auf diese antidemokratische Tendenz hat Hannes Heer schon in seinem Buch »Hitler war’s« hingewiesen. Die Reduzierung der Täter auf Hitler und vielleicht noch Goebbels, Göring und Himmler war bereits in den Nürnberger Prozessen gängige Verteidigungspraxis der Naziverbrecher. Und sie war eine dankbare Verdrängungsstrategie der Mehrheit der Bevölkerung nach 1945: Wenn Speer schon nichts gewusst hat, dann das (am bessten »verführte«) Volk erst recht nicht! Wir sehen also, dass ein gängiges Abwehrmuster aus den 50er und 60er Jahren bis heute Bestand hat und damit die Funktionsträgereliten des NS-Regimes entschuldet werden sollen und die Masse der Bevölkerung eine Formel hatte, in der die eigene Verstrickung ins Regime nicht mehr diskurswürdig erschien.
Ein weiteres zentrales Abwehrmoment war der Antikommunismus: Er diente als ideologische Begründung für die Rückkehr der Nazieliten in Verwaltung (131er-Regelung), Justiz, Armee, Politik und Wirtschaft. Daneben diente der Antikommunismus abermals auch als Verdunkelungshilfe für die übergroße Mehrheit der Bevölkerung: Wenn nunmehr alle Kraft gegen den Kommunismus (der ja fast noch schlimmer als der NS-Faschismus sei) mobilisiert werden muss, so gibt es auch keinen Grund mehr, sich mit den Verbrechen und der Unterstützung des Hitler-Regimes auseinanderzusetzen. Zudem erschien der Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion fast schon legitim in diesem antikommunistisch vernebelten Klima.
Nicht unterschlagen sei, dass, zumindest was die Masse der Bevölkerung angeht, der Antifaschismus in der DDR eine ebensolche exkulpierende Funktion hatte: Wenn man in einem antifaschistischen Staat lebt, so muss sich die Mehrheit der Menschen nicht mehr mit ihrer Verstrickung im Nationalsozialismus auseinandersetzen. Auch im Osten wurde dieses Schuldleugnungsinstrument gerne angenommen. Damit ist nicht die bedeutend intensivere Entnazifizierung in der SBZ bzw. späteren DDR bestritten. Trotzdem gibt’s hier nichts zu glorifizieren.
Trotz dieser unerfreulichen Entwicklung in der Bundesrepublik gab es immer deutliche Gegenstandpunkte zu dieser Vergangenheitspolitik. Das müssen auch Linke viel öfter anmerken! Ich erinnere an Menschen wie Martin Niemöller, die sich deutlich gegen Schlussstrich und Antikommunismus wandten, an den hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, an die großartige Ausstellung »Ungesühnte Nazijustiz«, an Eugen Kogon und viele kleine Initiativen, besonders im Gedenkstättenbereich, die für eine kritische Reflexion der deutschen Geschichte stritten und bis heute streiten.
Und auch aktuell gibt es einen Erfolg zu vermelden: Die pauschale Rehabilitierung der sogenannten Kriegsverräter war ein wichtiger Punkt in der langen Reihe von geschichtspolitischen Debatten: Der jahrelange Kampf von Menschen wie Ludwig Baumann hat sich eben doch gelohnt! DIE LINKE hatte einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung der Kriegsverräter in den Bundestag eingebracht. Dort lag er erst mal und wurde lediglich von den Grünen unterstützt. In der ersten Lesung des Gesetzentwurfes verstieg sich der Abgeordnete Norbert Geis (CDU/CSU) zu folgendem Satz: »Wer Kriegsverrat beging, hat oft in einer verbrecherischen Weise den eigenen Kameraden geschadet, ja sie oft in Lebensgefahr gebracht, in der sie dann auch umgekommen sind, dies zum Beispiel dann, wenn der Verräter zu den feindlichen Linien überwechselte und, um sich dort lieb Kind zu machen …« Der Skandal hierbei ist, dass dieser Satz kein Skandal war!
Erfreulicherweise konnten wir Bündnispartner in der evangelischen Kirche, der jüdischen Gemeinde in Berlin und nicht zuletzt in den Medien gewinnen, die sich dem Thema annahmen. Um es klar zu sagen: Ohne die mediale Berichterstattung bis hinein in die FAZ (!) hätte es keinen so hohen Druck gegeben, der die anderen Fraktionen unter Zugzwang setzte.
Der Kern der Auseinandersetzung war der abermalige Versuch, die Wehrmacht vom NS-Regime abzuspalten, kurz die Mär von der sauber gebliebenen Wehrmacht, aufrechtzuerhalten. Hinzu kam die tiefe Abneigung gegen den »Ungehorsam des kleinen Mannes« und natürlich einem Denken im Sinne Filbingers: Was damals Recht war, könne heute nicht Unrecht sein. Hier aber zahlte sich nun die jahrzehntelange Auseinandersetzung in der Gesellschaft aus.
Dass gerade die Wehrmachtsjustiz Teil des »gesetzlichen Unrechts« (Radbruch) gewesen ist, diese Erkenntnis wurde durchgesetzt und ist im »Establishment« offenbar auch nicht ohne Weiteres revidierbar. Das ist ein Erfolg einer langen geschichtspolitischen Auseinandersetzung. Dass dann am Ende der letzten Legislaturperiode alle Fraktionen für die pauschale Rehabilitierung der »Kriegsverräter« stimmten ist ein Meilenstein - besonders in der CDU/CSU. Offenbar wurde hier eine klare Abwägung getroffen: Bringt es noch etwas, den »Stahlhelmflügel« in den eigenen Reihen zu befriedigen, oder verliert man mit solch einer Positionierung zu viel in der »Mitte«, die von Merkel umgarnt wird. Offensichtlich hat sich der Merkelkurs in dieser Frage durchgesetzt.
Zusammendfassend ist zu sagen: Geschichtspolitische Debatten sind nicht per se verloren. Trotzdem müssen erkämpfte, geschichtspolitische und geschichtswissenschaftliche Standards immer wieder verteidigt werden. Dabei geht es in besonderer Art und Weise um die tägliche Zurückweisung der Totalitarismustheorie, die in der Konsequenz die einzigartigen Verbrechen des NS-Regimes, besonders den industriell durchgeführten Massenmord an sechs Millionen Jüdinnen und Juden, relativiert.
Aktuell hat die Linksfraktion einen Antrag eingebracht, der die Offenlegung sämtlicher Akten des BND zum Thema NS-Vergangenheit beinhaltet, besonders mit Blick auf den Fall Eichmann. Außerdem haben wir einen Antrag erarbeitet, der eine Anerkennung des Widerstandes von Kommunisten gegen das Hitler-Regime fordert.
MdB Jan Korte (DIE LINKE) stellt auf dem Fest der Linken am 19. Juni (14.30 Uhr) in der Literaturwerkstatt sein Buch »Sichtbare Zeichen - Die neue deutsche Geschichtspolitik« (PapyRossa Verlag, 170 S., br., 12,90 €) vor.
Erschienen im Neuen Deutschland