Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Datenschutzkosmetik macht SWIFT-Abkommen nicht besser

23.04.2010

Das SWIFT-Abkommen sei vom EU-Parlament perfekt korrigiert worden, als es von den Abgeordneten beerdigt wurde, so Jan Korte in seiner Rede zu den Verhandlungen für ein neues SWIFT-Abkommen. Egal, wie es nun ausgestaltet würde: Es handle sich weiterhin um eine Speicherung der Bankdaten aller EU-Bürger auf Vorrat, deren Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit noch von keiner unabhängigen Stelle überprüft worden sei.

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wäre das SWIFT-Abkommen, über das wir heute reden, schon vorher öfter ein Thema im Parlament gewesen, dann wäre vielen Leuten viel Arbeit erspart worden. Tatsächlich ist das Abkommen durch die EU- Innen- und Justizminister ohne Konsultation des Europaparlaments entstanden und von diesem - als es dann mitentscheiden durfte - sofort einkassiert worden.

Zu Recht, wie wir finden. Und ich freue mich, dass das EU-Parlament mit deutlicher Mehrheit dafür gesorgt hat, diesen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheits- und Grundrechte aller EU-Bürgerinnen und Bürger zu beenden. Dem massiven Druck der USA und einiger EU-Mitgliedsländer haben sich die EU-Parlamentarier nicht gebeugt, sondern sie haben sich für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger der EU und gegen die Fortsetzung des Marsches in den Überwachungsstaat ausgesprochen. In ihrer Durchsetzungsfähigkeit unterscheiden sie sich damit deutlich von der FDP, die es nicht einmal schaffte, den Innenminister dazu zu bewegen, die Koalitionsvereinbarung umzusetzen. Bürgerrechtspartei FDP? Fehlanzeige!

Nach der Ablehnung durch das Europaparlament wird nun fleißig daran gearbeitet, das SWIFT-Abkommen halbwegs an existente Datenschutzrichtlinien der EU anzupassen. Da kann man sich soviel Mühe geben wie man will: Das SWIFT-Abkommen wird eine Datensammlung auf Vorrat bleiben. Immer noch würden vertrauliche Bankdaten aller EU-Bürgerinnen und Bürger verdachtsunabhängig auf Vorrat gespeichert.
Dieses Vorgehen ist nicht verhältnismäßig, das sehen nicht nur wir so. Und zur Verhältnismäßigkeit von Vorratsdatenspeicherungen hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehr als deutliche Worte gefunden, die man nicht einfach übergehen sollte.

Ein weiterer Punkt, den DIE LINKE kritisiert, ist die bis heute nicht belegbare Notwendigkeit des SWIFT-Abkommens. Bis heute wurde von keiner unabhängigen Stelle überprüft, wie Effektiv das Abkommen im Kampf gegen den Terror ist, wie viele Terrornetzwerke damit aufgespürt wurden, ob Anschläge damit verhindert werden konnten oder in irgendeiner Form die Terrorgefährdung seit der Abfrage von Bankdaten bei SWIFT minimiert wurde.

Das Gegenteil ist offenbar der Fall: Noch vor nicht allzu langer Zeit hat Bundesinnenminister Thomas de Maiziere erklärt, das SWIFT-Abkommen bringe mehr Sicherheit bei der Terrorbekämpfung. Dabei hat er sich ganz sicher nicht auf das BKA als Quelle berufen, dieses kam zu dem Schluss, dass zur Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität, ich zitiere: »kein fachlicher Bedarf beziehungsweise kein operatives Interesse an der Nutzung des Swift-Datenbestandes zum Zwecke einer systematischen anlassunabhängigen Recherche« bestehe. Das interne BKA-Papier, das von mehreren Medien zitiert wurde ging sogar noch weiter: »Die aus fachlicher Sicht zu erwartenden Erkenntnisse aus einem systematischen und umfangreichen Abgleich der Swift-Daten rechtfertigen - zumindest für den Bereich der Finanzierung des Terrorismus - aus hiesiger Sicht nicht den mit der Datenrecherche verbundenen erheblichen materiellen und personellen Aufwand.« Aber in den aktuellen Verhandlungen und in der Positionierung der Bundesregierung spielt dies offenbar keine Rolle. Zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit wäre eine Evaluation von unabhängiger Seite dringend geboten.

Lassen Sie mich noch einige Worte zum Antrag der SPD verlieren: Man könnte bei Lektüre des Antrages denken, die SPD habe in der Opposition den Datenschutz wiederentdeckt. Das klingt alles erst einmal schön und gut. Doch die Vorratsdatenspeicherung bleibt erhalten und die Sinnhaftigkeit eines neuen SWIFT-Abkommens wird auch nicht hinterfragt. Auch Informationspflichten in eine neue Regelung einzubringen, nutzt den Betroffenen nichts, wenn sie den Schaden schon haben.

Das bisherige Verfahren, angefangen von der SWIFT-Datenabfrage durch US-Behörden nach dem 11.9.2001 bis hin zu den mit der EU geschlossenen Abkommen war nicht nur intransparent sondern entsprach weder nationalen noch europäischen Datenschutzbestimmungen. Die SPD muss sich meiner Meinung nach den Vorwurf gefallen lassen, mit dem vorliegenden Antrag dieses Verfahren mit Hilfe von Datenschutzkosmetik im Nachhinein zu legitimieren.

Das SWIFT-Abkommen ist vom EU-Parlament perfekt korrigiert worden, als die Parlamentarier es beerdigten. Dabei sollte es bleiben, deshalb hat DIE LINKE den Antrag gestellt, auf ein weiteres Abkommen zu verzichten und die Bundesregierung aufzufordern, sich in diesem Sinne auf europäischer Ebene einzusetzen.

Vielen Dank.

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