Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Keine Anrechnung von Ferienjobs auf das ALG II

26.11.2009

Heute Abend berät der Deutsche Bundestag über einen Antrag der LINKEN die Einkommen von Schülerinnen und Schülern aus Ferienjobs nicht mehr beim Hartz IV Bezug anzurechnen. Der Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Anhalt, Jan Korte (DIE LINKE), erklärt dazu:

»Das ist ein Problem, auf dass ich in meinem Wahlkreis schon mehrfach angesprochen wurde: Jugendliche nutzen vielfach die Schulferien für Ferienjobs. Gerade Schülerinnen und Schülern in Bedarfsgemeinschaften von SGB II-Beziehenden sind darauf angewiesen, sich in den Ferien etwas dazu verdienen zu können. Doch während andere über ihre Einkünfte aus Ferienjobs beliebig verfügen können - etwa für Reisen, soziale Aktivitäten, kulturelle, musische oder politische Bildung, die Anschaffung von Computern oder Musikinstrumenten etc. -, verbleibt Jugendlichen aus Hartz IV-Familien fast nichts. Bei ihnen werden die Einkommen - jenseits der anrechnungsfreien Beträge - nämlich auf den ALG II-Bezug angerechnet. Im Ergebnis erhält die Bedarfsgemeinschaft dadurch weniger Leistungen. Die Jugendlichen werden also in eine Mithaftung für die Hilfeberechtigung ihrer Eltern genommen.

Der Ferienjob ist daher für Schülerinnen und Schüler nahezu ein Nullsummenspiel. Er lohnt sich gerade für diejenigen nicht, die ganz besonders auf ihn angewiesen sind. Schülerinnen und Schüler in Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften werden dadurch gegenüber anderen zusätzlich benachteiligt. Die geltende Regelung demotiviert und demütigt Jugendliche aus Hartz IV-Familien.

Stattdessen müsste die Eigeninitiative junger Schülerinnen und Schüler honoriert und nicht bestraft werden. Die Anrechnung von Einkommen aus Ferienjobs ist daher explizit im Gesetz auszuschließen. DIE LINKE fordert deshalb, dass die Bundesregierung umgehend einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) vorlegen soll.

Obwohl Vertreter und Vertreterinnen aller Parteien die aktuelle Regelung verurteilt und eine baldige Korrektur in Aussicht gestellt hatten, geschah bislang nichts. Die anderen Fraktionen können jetzt unter Beweis stellen, dass ihre Kritik ernst gemeint und nicht bloßes Wahlkampfgeklingel war.«

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