Den Überwachungsstaat abwählen
»Der immer weiter um sich greifende Überwachungswahn muss durch eine breite Bürgerrechtsbewegung gestoppt werden. Am kommenden Sonntag können die Wählerinnen und Wähler den Anfang machen und den Protagonisten des Überwachungsstaates einen Denkzettel verpassen«, erklärt Jan Korte angesichts der um elf Prozent gestiegenen Zahl von Strafverfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden. Der Datenschutzbeauftragte der Fraktion DIE LINKE weiter:
»Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren enorme Anstrengungen unternommen, die Kommunikation der Bürgerinnen und Bürgern zu überwachen. Die große Koalition hat eine Flut von Gesetzen verabschiedet, die eine intensivere Überwachung ermöglichen. In der Folge stieg auch die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse von Jahr zu Jahr kontinuierlich an. Dabei sind Abhöraktionen und Lauschangriffe von Polizei und Geheimdiensten zu vorbeugenden Zwecken in der neuesten Statistik gar nicht enthalten.
Längst ist klar, dass die Anzahl der angeordneten Telefonüberwachungen und auch deren Intensität abhängig von politischen Opportunitäten sind. Für einen Menschen, der beispielsweise in Bayern wohnt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sein Telefon überwacht wird, höher als für einen Einwohner Nordrhein-Westfalens. Mit effektiver Kriminalitätsbekämpfung hat dies nichts zu tun.
Die Telefonüberwachung ist ein besonders eingriffsintensives Instrument, von dessen Anwendung nicht nur der Verdächtige betroffen ist, sondern auch seine Gesprächspartner und sein soziales Umfeld. Die abgehörten Kommunikationsinhalte können zwar irrelevant für die Strafverfolgung sein, tangieren aber den geschützten Kernbereich erheblich. Eine Reform des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes, die diesen Namen auch verdient, ist deshalb dringend geboten. Richtervorbehalte und ähnliche rechtsstaatliche Kontrollen müssen ausgebaut werden, reichen aber nicht aus. Sie konnten nicht dafür sorgen, dass das Instrument als Ultima Ratio ausschließlich bei schweren Straftaten zur Anwendung kommt. Der Straftatenkatalog muss drastisch reduziert und nicht immer mehr ausgeweitet werden, wie es Union und SPD gemacht haben.«