Arbeitnehmer gegen Spitzel-Manager schützen
»Eines der ersten Gesetze, das nach der Bundestagswahl verabschiedet wird, muss ein umfassendes und effektives Arbeitnehmerdatenschutzgesetz sein«, fordert Jan Korte angesichts der jüngsten Bespitzelungsskandale bei Airbus und der Deutschen Bank. »Es besteht dringender Handlungsbedarf. Eklatante Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte sind nicht mehr die Ausnahme, sie haben System. Je größer der Konzern, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte gezielt ausspioniert werden«, so der Datenschutzbeauftragte der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:
»Das anlasslose Massen-Screening aller 20.000 Airbus-Mitarbeiter ist ein eklatanter Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten und in keiner Weise durch vorgebliche Korruptionsbekämpfung zu rechtfertigen. Massen-Screenings sind zur Bekämpfung von Korruption ohnehin völlig ungeeignet, das haben die Fälle Telekom und Deutsche Bahn hinlänglich bewiesen. Erzeugt wird dadurch nur ein Klima des Misstrauens und der Unsicherheit.
Im Fall der Deutschen Bank, wo neben dem Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat, einem Vorstandsmitglied, weiteren Managern samt ihren Familienangehörigen nun auch ein kritischer Aktionär und Journalist ausgespäht worden sein soll, kann Deutsche Bank-Chef Ackermann vermutlich gelassen bleiben. Mittlerweile hat sich die Öffentlichkeit an immer neue Bespitzelungs- und Datenschutzskandale in deutschen Konzernen weitestgehend gewöhnt. Dass einige Unternehmer ihre Beschäftigten seit Jahren gezielt ausspionieren lassen und auch vor Rechtsbrüchen nicht zurückschrecken, wundert kaum noch jemanden.
Die Regierungskoalition hat beim Arbeitnehmerdatenschutz vollständig versagt. Angesichts der regelmäßigen Überwachungsskandale hätte ein klares Zeichen gegen Datenmissbrauch und für Arbeitnehmerrechte gesetzt werden müssen. Doch obwohl angeblich alle Fraktionen im Bundestag ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz als dringend notwendig erachten, ist bislang praktisch nichts passiert. Die völlig unzureichenden Formulierungen im novellierten Bundesdatenschutzgesetz vertagen das Problem lediglich, weil sie jegliche klare Formulierung, was Unternehmen bei der Korruptionsbekämpfung erlaubt ist und was ihnen der Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechtes der Beschäftigten verwehrt, vermeiden.«