Aus für Wahlcomputer ist gut für die Demokratie
»Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht in aller Deutlichkeit klargestellt hat, dass Öffentlichkeit und Kontrolle des gesamten Ablaufs von Wahlen fundamentale Prinzipien der Demokratie sind. Folgerichtig ist der Einsatz von Wahlcomputern verfassungswidrig, da dabei wesentliche Schritte des Wahlablaufs in das Innere eines Gerätes verlegt und damit der öffentlichen Kontrolle entzogen werden«, kommentiert Jan Korte, für die Fraktion DIE LINKE Mitglied im Innenausschuss des Bundestags, die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz von Wahlcomputern. Korte weiter:
»DIE LINKE sieht sich durch das heutige Urteil in ihrer Ablehnung von Wahlcomputern bestätigt. Nach derzeitigem Stand der Technik muss davon ausgegangen werden, dass Computer regelmäßig versagen und es einen absoluten technischen Schutz vor Manipulationen nicht geben kann. Das Urteil ist eine weitere heftige Schlappe für die große Koalition. Deren Prozessvertreter hatten entgegen aller wissenschaftlichen Expertise bis zuletzt auf dem Einsatz von Wahlgeräten beharrt und deren Manipulationssicherheit beteuert.
Dass das Verfassungsgericht nicht für alle Zeiten einen Einsatz von Wahlcomputern ausschließen wollte, ist nachvollziehbar. Allerdings bleiben aus meiner Sicht auch bei dem vom Gericht ins Spiel gebrachten Einsatz von Wahlgeräten mit zusätzlichem Papierausdruck grundsätzliche Zweifel bestehen, da auch damit Hardwaremanipulationen nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können. Doch nur dadurch kann die Legitimität von Wahlen erhalten bleiben. DIE LINKE hatte daher bereits im Juni 2007 einen Antrag (BT-Drs. 16/5810) in den Bundestag eingebracht, um durch Änderung des Bundeswahlgesetzes den Einsatz von Wahlcomputern und eine Internetwahl künftig zu verhindern.«