LINKE fordert Arbeitnehmerdatenschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode
Anders als Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die das Thema Arbeitnehmerdatenschutz erst nach der Bundestagswahl angehen will, fordert DIE LINKE in einem Antrag an den Bundestag (BT-Drs. 16/11376) ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode. Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Fraktion, erklärt dazu:
»Was muss eigentlich passieren, damit die Bundesregierung in Sachen Arbeitnehmerdatenschutz aktiv wird? Nicht erst die Bespitzelungsaffären bei der Deutschen Bahn, der Telekom oder bei Lidl haben gezeigt, dass Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz besser gegen die Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung geschützt werden müssen. Das Fehlen gesetzlicher Vorgaben zum Schutz der Daten von Beschäftigten hat offensichtlich bei vielen Unternehmen eine regelrechte Selbstbedienungsmentalität bei den Daten des Personals entstehen lassen. Besonders trifft das in Unternehmen zu, in denen es keine Arbeitnehmervertretung gibt, die durch Mitbestimmungsverfahren die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten schützt und an die sich Betroffene wenden können. Aber auch wo es diese Vertretungen gibt, haben diese oft Schwierigkeiten, die Interessen der Beschäftigten durchzusetzen, da Mitbestimmungsrechte in Bezug auf den Datenschutz im Betriebsverfassungsgesetz nur unge
nügend geregelt sind.
Eine Erweiterung der bestehenden Regelungen ist im Interesse der Rechtsklarheit und -durchsetzung dringend erforderlich. Die immer neuen Fälle massiver Überwachung von Arbeitnehmerinnen -und Arbeitnehmervertretungen zeigen darüber hinaus, dass auch die betriebliche Interessenvertretung eines besseren Schutzes bedarf. Dass die Bundesregierung sich seit Jahren über die Forderung der Bundestags hinwegsetzt, den Schutz der Daten von Beschäftigten gesetzlich zu regeln, ist ein Skandal. Die Ankündigung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, einen »Arbeitnehmerdatenschutz-Gipfel« abhalten zu wollen, ist purer Aktionismus. Sein im Dezember vorgelegter Entwurf für eine Novelle des Datenschutzgesetzes klammert diesen Punkt bezeichnenderweise aus. Noch entlarvender sind Äußerungen von Justizministerin Brigitte Zypries, die nur Vorarbeiten für die kommende Legislaturperiode anstellen möchte.
Es bleibt abzuwarten was von den zahlreichen Lippenbekenntnissen der großen Koalition in den kommenden Bundestagsberatungen übrigbleibt. Zumindest DIE LINKE hat mit ihrem Antrag »Datenschutz für Beschäftigte stärken« einen umfangreichen Vorschlag in den Bundestag eingebracht.«