Wahlcomputer sind manipulierbar
»Ein fundamentales Prinzip der Demokratie ist die Öffentlichkeit und die Kontrolle des gesamten Ablaufs von Wahlen. Beim Einsatz von Wahlcomputern werden jedoch wesentliche Schritte des Wahlablaufs in das Innere eines Geräts verlegt und damit der öffentlichen Kontrolle entzogen«, erklärt Jan Korte anlässlich der heutigen Verhandlung zum Einsatz von Wahlcomputern vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Innenpolitiker der Fraktion DIE LINKE weiter:
»Entgegen anderslautender Beteuerungen in der Vergangenheit wurde heute in Karlsruhe einmal mehr deutlich, dass es einen Schutz vor Manipulationen von Wahlcomputern nicht geben kann. Dennoch beharrt der SPD-Bundestagsabgeordnete Carl-Christian Dressel darauf, dass die eingesetzten Geräte zuverlässig seien. Diese Auffassung ist gefährlich und naiv zugleich angesichts der nachgewiesenen Pannen in den Niederlanden und den USA. Unfassbar ist auch, dass von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), die für die Überprüfung der Wahlcomputer verantwortlich zeichnet, lediglich die Hardware eines Mustergeräts getestet wird, nicht jedoch weder verwendete Software noch alle eingesetzten Geräte.
Ich fordere die Bundesregierung daher auf, von der Nutzung von Wahlcomputern zu den Europa- und Bundestagswahlen 2009 abzusehen und das Demokratieprinzip zu wahren. Die Zulassung der in Deutschland noch immer eingesetzten unsicheren NEDAP-Wahlcomputer muss sofort zurückgezogen, Paragraf 35 des Bundeswahlgesetzes, der die Stimmabgabe mit Wahlgeräten erlaubt, ersatzlos gestrichen werden. Einen entsprechenden Antrag (BT-Drs. 16/5810) hatte DIE LINKE bereits im Juni 2007 in den Bundestag eingebracht. Er wurde mit den Stimmen der Großen Koalition im federführenden Innenausschuss abgelehnt.«