Bayerischer Anschlag auf das Grundgesetz
»Der bayerische Kabinettsbeschluss, die Online-Durchsuchung noch vor der Landtagswahl Ende September durch den Landtag zu peitschen, zeugt von einem unbekümmerten, geradezu verantwortungslosen Umgang der bayerischen Landesregierung mit Recht und Gesetz in diesem Land», kommentiert Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss für DIE LINKE den bayerischen Kabinettsbeschluss eines Gesetzes zur Online-Durchsuchung. Korte erklärt weiter:
»Dass Bayerns Innenminister Herrmann nicht den Anstand hat, zwei Wochen abzuwarten, bis das Bundesverfassungsgericht über die Online-Durchsuchung grundsätzlich entscheidet, ist eine unfassbare Brüskierung des obersten Gerichts.
Die Online-Durchsuchung ist heftig umstritten, weil sie tief in die Grundrechte der Menschen eingreift. Dem bayrischen Innenminister ist das völlig egal; für einen populistischen Akt vor der Landtagswahl ist er bereit, ein möglicherweise verfassungswidriges Gesetz auf den Weg zu bringen. Anders ist dieser aktuelle Schnellschuss nicht zu erklären.
Den Abgeordneten des bayerischen Landtages kann ich nur anraten, gegen das Gesetz zu stimmen, wenn das Grundgesetz im Freistaat noch einen Wert haben soll. Dem bayerischen Kabinett lege ich einen Integrationskurs ans Herz, damit auch die Fragen von Bürgerrechten und Demokratie maßgeblicher Bestandteil einer bayerischen Leitkultur werden.»