Bundeswahlrecht ändern - Wahlcomputer abschalten
Zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der bevorstehenden Landtagswahl erklärt Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Fraktion DIE LINKE:
Jedem Menschen, der jemals einen Geldautomaten oder einen PC benutzt hat, ist klar: Computer versagen regelmäßig. Und einen absoluten Schutz vor Manipulationen kann und wird es nicht geben. Indem Bundes- und Landesinnenministerien trotzdem versuchen, der Öffentlichkeit weiszumachen, dass dies nun gerade bei Wahlcomputern anders sei, handeln sie bewusst fahrlässig und wider besseres Wissen.
Ein fundamentales Prinzip der Demokratie ist die Öffentlichkeit und Kontrolle des gesamten Ablaufs von Wahlen. Beim Einsatz von Wahlcomputern werden jedoch wesentliche Schritte des Wahlablaufs in das Innere eines Gerätes verlegt und damit der öffentlichen Kontrolle entzogen. Warum die Bundesregierung weiterhin am Einsatz der erwiesenermaßen unsicheren und manipulationsanfälligen NEDAP-Wahlcomputer festhält ist mir unerklärlich. Vermutlich müssen auch bei diesem Thema erst Gerichte die Regierung zur Umkehr bewegen. Umso erfreulicher ist es, dass immer mehr Kommunen von sich aus Abstand von Wahlcomputern nehmen. In Hessen wollen nur noch acht Kommunen Wahlcomputer bei der bevorstehenden Landtagswahl einsetzen. Das sind trotzdem acht Kommunen zuviel.
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat bereits vor Wochen einen entsprechenden Antrag (BT-Drs. 16/5810) in den Bundestag eingebracht, um durch Änderung des Bundeswahlgesetzes den Einsatz von Wahlcomputern und eine Internetwahl zukünftig zu verhindern.
Es liegt in unser aller Interesse, dass Wahlmanipulationen wirksam verhindert werden und die Legitimität von Wahlen erhalten bleibt.