Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Mehr Transparenz und Datenschutz bei Schufa und Co

09.03.2006

Jan Korte (DIE LINKE) in seiner Rede zum Datenschutz bei so genannten Scoring-Verfahren. Die Verbraucher sollen nachvollziehen können, wie ihre Kreditwürdigkeit bei Verfahren beurteilt wird, die ausschließlich auf statistischen Werten beruhen. Dazu ist mehr Transparenz seitens der Auskunfteien nötig.

Jan Korte (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich schließe mich hier heute ausnahmsweise einmal den anderen Fraktionen an. Es ist eine schöne Sache, einen gemeinsamen Lernort hier im Bundestag zu deklarieren. Ich hoffe, wir setzen das auch um; denn hier herrscht Einigkeit darüber, das sehen wir genauso, dass die Scoringverfahren insbesondere der SCHUFA,

(Beatrix Philipp (CDU/CSU): Es ist aber ungerecht, wenn man nur die nennt!)

aber auch anderer Auskunfteien elementare Interessen der Verbraucherinnen und Verbrauchern betreffen und dass es hier eine Lücke im Datenschutz gibt, die geschlossen werden muss. Die Wertermittlung ist dem Zufall überlassen. So kann es sein, das ist schon genannt worden, dass ein Selbstständiger benötigte Kredite nicht bekommt, nur weil er in der falschen Gegend wohnt, das falsche Alter oder Geschlecht hat und, auch das haben wir schon gehört. mehrere Kreditangebote eingeholt oder ein Bankkonto zu viel hat. Bereits das kann zu einem schlechten Wert führen. Daraus können sich durchaus Existenz bedrohende Situationen ergeben. Gerade vor dem Hintergrund, dass Unternehmen das Scoringverfahren inzwischen, darauf ist hingewiesen worden, exzessiv nutzen, sieht die Linke, wie in dem Antrag der Grünen formuliert, dringenden Handlungsbedarf.

(Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was sagt die WASG dazu?)

Die Regelungslücke im Bundesdatenschutzgesetz führt dazu, dass jeder einer allmächtigen SCHUFA ausgeliefert ist. Der Verbraucher kann nicht einschätzen, welches Tun oder Unterlassen den Score und damit meistens auch die Kreditwürdigkeit positiv oder negativ beeinflusst. Selbst tadelloses Bedienen von Krediten hilft nicht, wenn man einer Gruppe zugeordnet wird, auch darauf ist hingewiesen worden, in der es öfter zu Zahlungsausfällen kommt. Ebenso ist erwähnt worden, dass hier das informationelle Selbstbestimmungsrecht tangiert wird. Der Antrag der Grünen geht also in die richtige Richtung. Wir brauchen eine Begrenzung solcher Auskunftsverfahren, die nicht auf relevante individuelle Daten setzen, sondern Aussagen allein aufgrund statistischer Daten und Wahrscheinlichkeit errechnen. Damit wäre dann auch der Forderung des § 6 a des Bundesdatenschutzgesetzes Genüge getan. Im Übrigen könnten wir damit eine soziale Schieflage beseitigen.

(Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!)

Das heißt, die Auskunfteien müssen für Transparenz sorgen. Der Verbraucher hat und muss das Recht haben, bei einer Selbstauskunft mehr zu erfahren als den tagesaktuellen Score. Die Auskunfteien müssen Rechenschaft ablegen, welche Faktoren den Score wie beeinflussen und welcher Score weitergeleitet wird.

Bedauerlich finde ich, das muss ich sagen, dass von den grünen Verbraucherschützerinnen eine solche Initiative nicht schon früher gestartet wurde, und zwar in der Zeit, in der sie noch mitregiert haben; denn der Bundesdatenschutzbeauftragte hat zuletzt in seinem Tätigkeitsbericht 2003/2004 ebenso wie 2001/2002 auf diese Problematik eindringlich hingewiesen. Das steht alles ab Seite 129 des Berichts.

(Beifall bei der LINKEN)

All das hätte man in der Zeit Ihrer Regierungsbeteiligung gut machen können.

(Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meinen Sie, wir haben allein regiert, oder was? Jörg Tauss (SPD): Ihr habt uns gefehlt!)

Ich habe schon festgestellt, dass wir hier gefehlt haben. Ich halte den Antrag für gut. Deswegen sollten wir insbesondere dem Datenschutz in Zukunft mehr Beachtung schenken.

(Beatrix Philipp (CDU/CSU): Das haben wir schon vor Ihrer Zeit gemacht!)

Liebe Silke Stokar, eine Anmerkung muss ich noch machen. Ich finde es gut, Silke, diesen Antrag einzubringen. Aber wenn man Anträge schreibt und alles aus dem Datenschutzbericht ab Seite 129 fast wortgleich abschreibt,

(Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das haben wir nicht!)

sollte man sich wenigstens die Mühe machen, den Satzbau ein wenig zu verändern. Trotzdem ist der Antrag richtig und wir unterstützen ihn.

(Beifall bei der LINKEN Beatrix Philipp (CDU/CSU): Man guckt nur hinter den Busch, hinter dem man selbst einmal gesessen hat!)

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