Bundesregierung erneut bei Verfassungsbruch ertappt
»Es ist gut, dass die Ermittlungsbehörden künftig keinen Anspruch mehr darauf haben, ohne richterlichen Beschluss auf Passwörter von Internetnutzern und die PIN-Codes von Handybesitzern zuzugreifen. Auch dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass die Internetanbieter Auskünfte über die Inhaber sogenannter dynamischer IP-Adressen grundsätzlich nicht an die Sicherheitsbehörden weitergeben dürfen, ist ein wichtiges Signal. DIE LINKE hatte die Regelungen im Telekommunikationsgesetz von Beginn an als unverhältnismäßig kritisiert und das Gesetz abgelehnt«, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über Überwachungsbefugnisse im Telekommunikationsgesetz. Korte weiter:
»Auch wenn das heutige Urteil nur ein Teilerfolg ist, begrüßt DIE LINKE die Entscheidung. Sämtliche Bundesregierungen der letzten Jahre haben mit immer neuen Sicherheitsgesetzen den Überwachungsstaat ausgebaut und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschnitten. Hier wäre vorbeugender Verfassungsschutz und der Verzicht auf solche fragwürdigen Gesetze angebracht. Bedauerlich ist, dass die beanstandeten Regelungen in eingeschränkter Form bis 2013 weiter gelten sollen. Die Verfassungsrichter hätten dem 2004 von der damaligen rot-grünen Regierungsmehrheit beschlossenen Telekommunikationsgesetz auch noch an anderer Stelle die rote Karte zeigen können. Leider reichte ihr Mut dazu offenbar nicht aus.
Es ist gut, dass regelmäßig durch Klagen kritischer Bürgerinnen und Bürger dem Grundrechteabbau und den Überwachungsplänen der Regierenden Grenzen aufgezeigt werden. Das ständige Strapazieren der Verfassung muss ein Ende haben. Dabei alleine auf das Verfassungsgericht zu bauen, reicht nicht aus. Eine kritische Öffentlichkeit ist nötiger denn je.«