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02.05.2013
"DIE LINKE schließt sich dem Appell zahlreicher Bürgerrechtsorganisationen an die Bundesländer an, der Bestandsdatenauskunft nicht zuzustimmen. Noch kann das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft im Bundesrat gestoppt und im Vermittlungsausschuss grundlegend überarbeitet werden. Es wäre unverantwortlich, ein offenkundig teilweise grundrechtswidriges Gesetz einfach durchzuwinken", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die morgige Entscheidung zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft im Bundesrat. Korte weiter:
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01.05.2013
"DIE LINKE fordert die Bundesländer auf, dem Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft nicht zuzustimmen. Das Gesetz widerspricht in Teilen den Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes und gefährdet die Anonymität und Vertraulichkeit bei der Internetnutzung in unverhältnismäßiger Weise. Insbesondere von SPD und FDP erwarte ich, dass sie ihre Positionen bedenken. Noch besteht die Chance, dem fortgesetzten Grundrechteabbau Einhalt zu gebieten. Das Land Brandenburg wird sich aufgrund der ablehnenden Position der LINKEN innerhalb der Koalition im Bundesrat der Stimme enthalten", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:
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25.03.2013
Artikel in der Wochenzeitung Das Parlament vom 25.3.2013 zur Plenardiskussion um die Bestandsdatenauskunft
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21.03.2013
Wenn Union, FDP und die SPD zusammen einen Gesetzentwurf zur inneren Sicherheit hochjubeln ist Skepsis angesagt. Zu Recht: Für den Zugriff von Sicherheitsbehörden auf persönliche Daten müssen höchste rechtsstaatliche Standards gelten. Ein Richtervorbehalt, dessen Aushebelung in dem Gesetzentwurf schon vorgesehen ist, gehört nicht dazu. Mit diesen hochsensiblen Daten zudem Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen ist krass unverhältnismäßig. Die von der Regierungskoalition und der SPD vorgeschlagenen Maßnahmen bedeuten eine Ausweitung von Überwachungsbefugnissen. Zu mehr Rechtsstaatlichkeit und Demokratie führt aber nur eine massive Beschränkung und Einschränkung von Überwachungsbefugnissen, wie DIE LINKE es fordert.
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21.03.2013
Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 24. Januar 2012 die bisherigen Regelungen für die Bestandsdatenauskunft im Telekommunikationsgesetz für verfassungswidrig und nur noch übergangsweise bis längstens zum 30. Juni 2013 für anwendbar erklärt hatte, war die Bundesregierung in der Pflicht für eine entsprechende grundgesetzkonforme Neuregelung zu sorgen. Der nun vorliegende Regierungsentwurf verfehlt dieses Ziel allerdings bei weitem. Nicht nur, weil er weiterhin verfassungswidrige Elemente enthält, sondern auch, weil er zum Teil deutlich über die bisherige Rechtslage hinausgeht und Schutzvorschriften weiter abbaut, lehnt die LINKE im Bundestag den Gesetzentwurf ab.
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02.02.2013
Artikel auf heise.de vom 1.2.2013 zur per Protokoll geführten Plenardiskussion um die Bestandsdatenauskunft
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31.01.2013
Mit den unklaren und intransparenten Regeln für die Bestandsdatenauskunft stiftet Schwarz-Gelb Verwirrung und schafft ein hohes Missbrauchs- und Fehlerpotential. Statt das Bundesverfassungsgericht wieder einmal als verlängerte Rechtsabteilung der Bundesregierung zu missbrauchen und die Grenzen der Verfassung bis zur Kante auszunutzen, hätte die Bundesregierung im Sinne der Bürgerrechte hohe Hürden für die Bestandsdatenauskunft formulieren können. Denn nicht alles, was verfassungsmäßig erlaubt ist, ist auch richtig.
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28.02.2012
Nachdem durch einen Bericht des für die Kontrolle der Geheimdienste zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremiums das Ausmaß der Überwachung von E-Mails durch die deutschen Geheimdienste bekannt wurde, fordern Teile der Opposition Konsequenzen.
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26.02.2012
»Die Kontrollwut der deutschen Geheimdienste steigt von Jahr zu Jahr. Nicht nur die Verhältnismäßigkeit bleibt bei den staatlichen Überwachungsmaßnahmen auf der Strecke. Wenn die ganze Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt und der E-Mail-Verkehr in Größenordnungen gescannt wird, die einen an Hollywoodfilme wie ‚Ausnahmestand’, aber nicht an einen Rechtsstaat erinnern, dann stirbt die ‚Freiheit mit Sicherheit’«, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Korte weiter:
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24.02.2012
»Es ist gut, dass die Ermittlungsbehörden künftig keinen Anspruch mehr darauf haben, ohne richterlichen Beschluss auf Passwörter von Internetnutzern und die PIN-Codes von Handybesitzern zuzugreifen. Auch dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass die Internetanbieter Auskünfte über die Inhaber sogenannter dynamischer IP-Adressen grundsätzlich nicht an die Sicherheitsbehörden weitergeben dürfen, ist ein wichtiges Signal. DIE LINKE hatte die Regelungen im Telekommunikationsgesetz von Beginn an als unverhältnismäßig kritisiert und das Gesetz abgelehnt«, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über Überwachungsbefugnisse im Telekommunikationsgesetz. Korte weiter:
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11.07.2011, Neues Deutschland
Wenn es beim aktuellen Gesetzentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes bleibt, wird ein Notruf auch in Zukunft nur per Sprachverbindung und per Fax möglich sein. Es ist nicht nachvollziehbar, warum es noch keinen bundesweiten SMS-Notruf gibt und sich die Bundesregierung hier nicht längst gekümmert hat. Noch unverständlicher ist es, dass es auch in Zukunft keinen SMS-Notruf geben soll, der gerade für Menschen mit Hör- und Sprachproblemen eine Hilfe darstellen würde. In der Tageszeitung Neues Deutschland ist ein Artikel zu dem Thema erschienen, in dem Jan Korte technische Weiterentwicklungen unter dem Aspekt des Datenschutzes kommentiert.