Frist zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung
Die EU-Kommission hat der Bundesregierung eine einmonatige Frist gesetzt, um Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. Kommt die Bundesregierung dieser Aufforderung nicht nach, droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Vize-Regierungssprecher Georg Streiter hatte bereits Ende 2011 von derzeit rund 80 EU-Verfahren gegen die Bundesrepublik wegen nicht umgesetzter Richtlinien berichtet, noch nie hat die Bundesrepublik eine Strafzahlung leisten müssen. Die Union sieht sich dennoch in ihrem Anliegen gestärkt, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik einzuführen.
"Wegen Verstößen der Bundesrepublik gegen die Freizügigkeitsrechte von EU-Bürgerinnen und Bürgern läuft derzeit eines von rund 80 EU-Vertragsverletzungsverfahren. Darüber redet weder der Innenminister noch die Hardlinerfront aus Union und SPD. Das zeigt, wie wenig sich die Bundesregierung sonst aus solchen Verfahren macht und wie verlogen in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung argumentiert wird", so Jan Korte in seiner Pressemitteilung.