“legal, illegal, scheißegal”
Der Bundesnachrichtendienst (BND) agiert bei seiner Auslandsaufklärung nicht etwa im rechtsfreien Raum, sondern verstößt evident gegen das Grundgesetz, weil seine Ausspähung der Telekommunikation ohne die erforderliche, hinreichend bestimmte und verhältnismäßige gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erfolgt. Diese Auffassung haben in einer Anhörung des NSA-UNtersuchungsausschusses führende deutsche Verfassungsrechtler vertreten, namentlich der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Prof. Dr. Hans-
Jürgen Papier sowie die ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Matthias Bäcker. Wir haben die Bundesregierung gefragt, ob sie - als Konsequenz aus dieser vernichtenden Kritik - eine Überprüfung dieser Praxis vorgenommen oder veranlasst hat. Diese und zehn weitere Fragen zur Auslandsüberwachung haben wir der Bundesregierung gestellt. Ihre Antwort:
"Die Fragen 1 bis 11 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der BND handelt bei seiner Aufgabenerfüllung im Einklang mit den bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften.
Die Bundesregierung hat die Ausführungen der Sachverständigen Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Matthias Bäcker zur Kenntnis genommen.
Die Ausführungen der Sachverständigen werden Gegenstand weiterer Erörterungen im Untersuchungsausschuss sein. Der Respekt vor dem Deutschen Bundestag gebietet, dass die Bundesregierung zunächst die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses abwartet. Die Arbeit des Untersuchungsausschuss steht erst am Anfang. Aus den Ergebnissen wird die Bundesregierung die notwendigen Konsequenzen ziehen."Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Martina Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1986 – (Download s. unten)
"Die Nichtbeantwortung und Untätigkeit gegenüber einem als allgemeinhin verfassungswidrig erkannten Zustand auch noch mit dem 'Respekt vor dem Deutschen Bundestag' zu begründen, ist eine Zumutung. Seit den ersten Snowden-Enthüllungen vor über einem Jahr bis zum heutigen Tag war es ja gerade die Bundesregierung, die bei der Aufklärung der Geheimdienstumtriebe keinen allzu großen Respekt, weder vor dem Parlament noch der Öffentlichkeit, an den Tag gelegt hat. Offenkundig versucht sie sich vielmehr nun hinter dem Untersuchungsausschuss zu verstecken, damit der BND fröhlich weiter spitzeln kann", hat Jan Korte gegenüber netzpolitik.org kommentiert.
"Die Bundesregierung zur Rechtswidrigkeit der gesamten deutschen Auslandsaufklärung: 'legal, illegal, scheißegal!'” netzpolitik.org am 25.7.2014
"Fritsche treibt’s zu toll" Kommentar von René Heilig in neues deutschland vom 25.7.2014