Von kleinen späten Erfolgen und anhaltender Verweigerung
Eine geschichtspolitische Halbzeitbilanz zur 18. Wahlperiode
Der Einsatz für die Erinnerung an die NS-Vergangenheit und die Anerkennung, Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des Faschismus gehörte und gehört auch in dieser Legislaturperiode zu den wichtigen Punkten meiner Arbeit im Bundestag.
Nachdem bereits während der 16. Wahlperiode einer der größten parlamentarischen Erfolge der Bundestagsfraktion DIE LINKE mit der 2009 erfolgten Rehabilitierung der so genannten "Kriegsverräter“ auf dem von mir betreuten Feld der Geschichtspolitik erzielt werden konnte, gelang uns in dieser Wahlperiode erneut ein wichtiger parlamentarischer Erfolg in diesem Themengebiet: Die Entschädigung der sowjetischen Kriegsgefangenen.
Nachdem wir durch unseren Antrag "Finanzielle Anerkennung von NS-Unrecht für sowjetische Kriegsgefangene" (BT-Drs. 18/3316) das Thema wieder auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt hatten, beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages am 21.5.2015, zehn Millionen Euro im Nachtragshaushalt 2015 für die Entschädigung sowjetischer Kriegsgefangener bereitzustellen.
Damit gelang uns 70 Jahre nach der Befreiung, gemeinsam mit vielen ehrenamtlich Aktiven, engagierten Initiativen, Historikern und Journalisten, die sich unermüdlich für die größte Gruppe der „vergessenen Opfer“ eingesetzt haben, dass endlich das unvorstellbare Leid der 5,7 Mio. sowjetischen Kriegsgefangenen als NS-Unrecht anerkannt wird und die wenigen Überlebenden zumindest noch die Chance auf eine symbolische Entschädigung erhalten. Aufgrund des hohen Alters der Betroffenen kommt es jetzt darauf an, die vom Deutschen Bundestag getroffene Entscheidung möglichst zügig umzusetzen. Unter dem Titel „Befreiung und Befreier. Vernichtungskrieg in Osteuropa und das Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen im deutschen Bewusstsein“ organisierten mein Team und ich ein hochkarätig besetztes Fachgespräch der Fraktion DIE LINKE. Neben Vertretern der Botschaften Russlands und Belarus waren am 17. Juni 2015 zahlreiche Vertreter von Gedenkstätten und erinnerungspolitischen Initiativen vertreten. Für mich war die Veranstaltung insbesondere deshalb ein Erfolg, weil sie Experten, Fachleuten und Interessierten aus unterschiedlichen Bereichen die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und zur Vernetzung bot.
Nachdem am 23.9.2014 Spiegel Online berichtet hatte, dass sich die Bundesregierung entgegen früherer Aussagen künftig doch an der Finanzierung der Gedenkstätte im ehemaligen Vernichtungslager Sobibór beteiligen will, stellte ich eine schriftliche Frage, um zu erfahren, ob der Medienbericht zutrifft und wie diese Beteiligung genau aussieht. Das Ergebnis: Leider gibt es nach wie vor nur unkonkrete Absichtserklärungen und keine greifbaren Ergebnisse. Dies passt zur Gedenkstättenpolitik der schwarz-roten Koalition im Allgemeinen, die der Historiker Habbo Knoch trefflich folgendermaßen beschrieb:
"Mit ihrer Koalitionsvereinbarung verweisen die großen Volksparteien die Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen ins Museale. Sie wird auf das politische Abstellgleis bürokratischer Verteilungskämpfe um knapper werdende Ressourcen gestellt, abgehängt und ohne Chance, sich auf einen konkreten Willen der neuen Regierung berufen zu können, hier weiterhin aktiv Sorge und Vorsorge zu tragen."
Ich habe diese Analyse zum Anlass genommen, die "Vorhaben der Bundesregierung zur NS-Erinnerungspolitik" zum Thema einer Kleinen Anfrage zu machen.
Ein weiteres zentrales Thema in der Geschichtspolitik blieb auch in den vergangenen zwei Jahren die Forderung nach einer Aufarbeitung der NS-Vergangenheit von Ministerien und Behörden.
Die frühe Bundesrepublik war geprägt von der Rückkehr der alten Eliten in Staat, Wirtschaft, Militär und in die Justiz. Über die Rollen verschiedener Ministerien zwischen 1933 und 1945 sowie über personelle Kontinuitäten darüber hinaus, sind mittlerweile auch dankenswerterweise verschiedene wissenschaftliche Studien entstanden. Ein Meilenstein dieser Aufarbeitung war die Studie Das Amt und die Vergangenheit über den verbrecherischen Charakter des Auswärtigen Amtes innerhalb des NS-Regimes. Mit meiner Arbeit versuche ich ebenfalls dazu beizutragen, die Frage, wie u.a. der Aufbau der Geheimdienste und der Polizei nach 1945 von statten ging und welche personellen und ideellen Brüche bzw. Kontinuitäten dabei auftraten, zu klären. Beispielhaft sei hier in dieser Wahlperiode auf meine Kleinen Anfrage vom 17.12.2014 „Suche nach dem Kriegsverbrecher Alois Brunner“ (18/3777) verwiesen. Dass die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit von Ministerien und Behörden der Bundesrepublik auch 70 Jahre nach dem Ende des NS-Faschismus in Deutschland nicht abgeschlossen ist, liegt in erster Linie am lange (und zum Teil bis heute) fehlenden politischen Willen. Dies zeigt einmal mehr auch die Antwort der Bundesregierung vom 21.07.2014 auf meine Kleine Anfrage „Historische Aufarbeitung der Akten im Bundeskanzleramt“. Bei der Aufarbeitung der Geschichte des Bundeskanzleramtes, der exekutiven Schaltzentrale, klafft bisher eine Lücke. Dass diese von einer unabhängigen Historikerkommission erforscht und geschlossen werden sollte, habe ich in meiner Bundestagsrede am 8. Mai 2015 zur Einbringung des Antrags "Unabhängige Historikerkommission zur Geschichte des Bundeskanzleramtes einsetzen" der Fraktion DIE LINKE klarzumachen versucht. Die Bundesregierung sieht dies jedoch völlig anders und keine Notwendigkeit, die eigene Geschichte nach 1945 von einer Historikerkommission aufarbeiten zu lassen. Dies sei Aufgabe der Forschung und Historiker könnten ja „im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Aktenbestände beim Bundesarchiv zu Forschungszwecken einsehen“. Eine eigene Kommission brauche es da nicht. Das ist jedoch eine billige Ausrede, die verschleiern soll, dass es seitens der Regierung kein Interesse gibt, das Kanzleramt in den Blick zu nehmen.
Genauso wenig sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit darin, die Geschichte des Kalten Krieges aufzuarbeiten. Mit unserer Kleinen Anfrage vom Dezember 2014 zur "Beobachtung von Funktionsträgern und sonstigen Bürgern der DDR durch westdeutsche Nachrichtendienste" wollten wir einen entsprechenden Anstoß für eine längst überfällige unabhängige Aufarbeitung der Geschichte des Kalten Krieges und der gegenseitigen geheimdienstlichen Beobachtung und Überwachung der beiden deutschen Staaten geben. Leider findet die historische Aufklärung darüber relativ einseitig statt. Denn während die Aufarbeitung des exzessiven Überwachungsinteresses des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) durch die Öffnung der Archive der Geheimdienste der DDR weit vorangeschritten ist, herrscht über das Agieren der westdeutschen Geheimdienste gegenüber der DDR weitgehend Unkenntnis.
Mit der Antwort der Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage kam nun zumindest ein wenig mehr Licht in die Überwachungsmanie auch westlicher Dienste. Demnach haben der Bundesnachrichtendienst (BND) und seine Vorläuferorganisation Gehlen zwischen 1946 und April 1990 „zu Funktions- und Mandatsträgern des Staats- und Parteiapparates der sowjetischen Besatzungszone und später der DDR zu ca. 26.000 Personen Informationen erhoben.“ Zudem wurden 18.500 Angehörige der NVA sowie 27.000 Personen, die „erkannte Mitarbeiter des MfS waren“, ausspioniert. Über entsprechende personenbezogene Vorgänge des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) kann die Regierung allerdings keine Auskunft geben, „da ein Großteil der Unterlagen“ aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vernichtet worden seien. Deshalb liege auch beim Militärischen Abschirmdienst (MAD) nichts mehr vor.
Mehr als 70.000 DDR-Bürgerinnen und Bürger wurden also vom Westen überwacht. Ab einer bestimmten Ebene im Staatsapparat der DDR wurde man automatisch zum Objekt der westdeutschen Bespitzelung. Der BND habe laut Bundesregierung Informationen „grundsätzlich ab der Ebene der ZK-Abteilungen erhoben“. Den Auslandsgeheimdienst interessierten die Volkskammer, Staats- und Ministerrat, die Einzelministerien sowie sonstige zentrale Organe. Beobachtet wurden auch die Blockparteien und bis November 1989 auch die neuen politischen Parteien in der DDR.
Wir brauchen daher endlich einen offenen Umgang und eine breite geschichtspolitische Debatte über alle Aspekte des Kalten Krieges. Dies ist nicht nur Aufgabe der Wissenschaft, sondern auch der Politik. Ich baue darauf, dass viele, vor allem jüngere Historikerinnen und Historiker, auf umfassende Akteneinsicht pochen werden. Die Politik ist gefordert, entsprechende Mittel und Ressourcen für eine Auswertung der Akten und die Aufarbeitung zur Verfügung zu stellen. Es gilt etliche dunkle Flecken der Geschichte auszuleuchten.
Die Rolle des Antikommunismus sowohl bei der Verhinderung einer kritischen Geschichtsaufarbeitung als auch bei der Entwicklung der bundesdeutschen Demokratie wird ebenfalls viel zu oft ausgeblendet. Im Rahmen der Konferenzreihe zum Thema Zwischen Bizone und EVG – Restauration und Neuanfang im Westen 1947–1952 des "Hellen Panke" e. V. Habe ich deshalb einen Vortrag zum "Antikommunismus in der frühen Bundesrepublik" gehalten. Der Beitrag ist kürzlich in der Schriftenreihe „Pankower Vorträge“ (Heft 185) des Berliner Ablegers der Rosa-Luxemburg-Stiftung veröffentlicht worden. Eine kleine Leseprobe findet sich hier.
In diesem Kontext möchte ich an zwei eng mit dem Antikommunismus verknüpfte Aspekte erinnern: Revanchismus und Geschichtsrevisionismus. Im Frühjahr 2014 stellte sich nicht zufällig mit Erika Steinbach diejenige Protagonistin des äussersten rechten Randes der Union an die Spitze der Kampagne gegen die Panzer der Roten Armee am sowjetischen Ehrenmal im Tiergarten. Durch die letztlich kläglich gescheiterte Kampagne der Berliner Springermedien sollte einerseits der extreme Rand der Berliner CDU im laufenden Wahlkampf mobilisiert und andererseits ein abermaliger Versuch der Geschichtsumschreibung gemacht werden. Mit dem Gedenktag zur Erinnerung an Flucht und Vertreibung und dem parallel entstehenden Museum der Stiftung Flucht, Vertreibung, Erinnerung findet unter Schwarz-Rot genau der geschichtspolitische Paradigmenwechsel statt, vor dem viele Historiker und NS-Opferverbände warnen.
Es gibt also auch in den nächsten beiden Jahren noch jede Menge auf dem Gebiet der Geschichtspolitik zu tun.
Als nächstes findet anlässlich des 50 Jahrestages des Endes des Ausschwitzprozesses am 12. September eine Veranstaltung mit Szenischer Lesung und Diskussion zum Thema „Fritz Bauer und der Unrechtsstaat“ statt.