Anhaltende Arbeitsverweigerung der Bundesregierung beim Beschäftigtendatenschutz
Seit fast 20 Jahren stellt der Innenausschuss des Bundestags in seinen Beschlussempfehlungen zum Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten regelmäßig fest, dass der Beschäftigtendatenschutz dringend gesetzlich geregelt werden müsse. Trotz zahlloser Datenschutzskandale, wohlklingender Debatten und hehrer Versprechungen hat sich im Kern jedoch nichts getan, um die Daten der abhängig Beschäftigten zu schützen. Die Bundesregierung schiebt diese Aufgabe weterhin auf die lange Bank.
In der vergangenen Wahlperiode scheiterte der letzte Anlauf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz krachend. Die Kritik der Datenschutzbeauftragten und Gewerkschaften war mehr als verheerend und der Gesetzentwurf wurde nach der ersten Lesung und dazugehöriger Sachverständigenanhörung auf Eis gelegt. Nun soll, laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Neuregelungen des Beschäftigtendatenschutzes“ (BT-Drucksache 18/5665) von Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE, die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, deren Verhandlungen angeblich Ende 2015 abgeschlossen sein sollen, dafür sorgen, dass der Beschäftigtendatenschutz hierzulande neu geregelt wird. Bis dahin will die Bundesregierung erst einmal abwarten.
Was auf den ersten Blick vernünftig klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als faule Ausrede. Union und SPD hätten schon längst die Dauerbaustelle Beschäftigtendatenschutz angehen und eine auch für die anderen EU-Mitgliedsstaaten wegweisende nationale Regelung auf den Weg bringen können. Ganz offensichtlich interessiert die Koalition aber der Schutz der Arbeitnehmerdaten nicht die Bohne. Es scheint vielmehr so zu sein, als ob die Bundesregierung heimlich damit spekuliert, dass in den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene u.a. die Datenschutzgrundprinzipien Datensparsamkeit und Zweckbindung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten weiter aufgeweicht werden. Während die Datenschützer aus Bund und Ländern deshalb an den bisherigen EU-Verhandlungen scharfe Kritik äußern, sieht die Koalition hier weder Probleme noch Handlungsbedarf.
Das gleiche Desinteresse der Bundesregierung an Datenschutzproblemen von Beschäftigten offenbart die Antwort auch beim Thema Mitarbeiterscreenings. Am 12. November 2014 erließ beispielsweise der Vorstand der Daimler AG in Abstimmung mit dem ansässigen Betriebsrat eine Konzernvereinbarung, die es ermöglicht die Stammdaten der 280.000 Angestellten einmal im Quartal mit geführten Terrorlisten abgleichen zu lassen. Bei Übereinstimmungen von ArbeitnehmerInnendatei und Terrorliste folgen Freistellung und Gehaltszahlungsstop der Betroffenen. Darüber hinaus sieht die Konzernvereinbarung unterschiedliche Abgleichsmethoden je nach Status der Beschäftigten vor. Auf welche Daten zurückgegriffen wird und welche Kontroll- und Rechtsschutzmöglichkeiten es gibt, ist weithin unklar. Man kann nur hoffen, dass sich die Landesdatenschützer diesem Thema einmal etwas intensiver annehmen, wenn es die Bundesregierung schon nicht tut.
Über die Antwort der Bundesregierung berichteten in den letzten Tagen sowohl das ‚neue deutschland‘, als auch netzpolitik.org.