Rentenkürzungen zugunsten von Verlagsbilanzen?
Das NDR-Magazin ZAPP hat kürzlich über die von der Koalition geplante Kürzung des Arbeitgeberbeitrages zur Rentenversicherung von Zeitungszusteller*innen berichtet. im Koalitionsvertrag heißt es ab Zeile 4309: "Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte - in Stadt und Land gleichermaßen - wird bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2022, von 15 auf fünf Prozent abgesenkt." Quelle
Wenn Zeitungszustellerinnen und Zustellern die Rente gekürzt werden, um Springer, Burda oder zum Beispiel auch der SPD-eigenen Verlagsgruppe DDVG die Bilanz zu verschönern, wäre das ein Skandal. Und auch wenn der Bund - letztendlich also die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler - für die Differenz aufkommen würde, wäre diese Bevorteilung der Verlage beim Umgang mit MIndestlöhnen erklärungsbedürftig. Um Licht ins Dunkle zu bringen hat Jan Korte deshalb eine schriftliche Frage an die Bundesregierung gerichtet.