Aufklärung der NS-Verbrechen muss weitergehen
„Die Zentralstelle in Ludwigsburg leistet bis heute eine wichtige Arbeit der Aufklärung und auch der juristischen Verurteilung von NS-Verbrechen. Für die Opfer ein unschätzbares Verdienst. Dafür gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zentralstelle großer Dank. Wichtig ist, dass die Aufklärung zu den NS-Verbrechen auch nach dem absehbaren Ende der Arbeit der Zentralstelle weitergeht. Bund und Länder müssen dafür sorgen, dass die Akten der Zentralstelle der Wissenschaft zugänglich gemacht werden und eine umfassende Aufarbeitung des juristischen Umgangs mit der NS-Vergangenheit möglich wird", erklärt Jan Korte, Erster parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des 60. Jahrestages der Gründung der Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg am 1. Dezember. Korte weiter:
„Dass die - insbesondere juristische - Aufarbeitung der NS-Vergangenheit kein Ruhmesblatt der frühen Bundesrepublik ist, ist bekannt. Erst mehr als 13 Jahre nach Kriegsende wurde die Zentrale Stelle zur Aufklärung von nationalsozialistischen Verbrechen eingerichtet. Es ist im Rückblick beschämend, dass es nach Gründung der Bundesrepublik fast zehn Jahre gedauert hat, bis die Länder aktiv wurden. Mit der Zentralstelle wurde erstmals eine systematische juristische Verfolgung von NS-Tätern in Deutschland möglich. Aber die wenigen kritischen Juristinnen und Juristen der Zeit hatten gegen massive Widerstände anzukämpfen. Während Ludwigsburg akribisch Anklagen vorbereitete, sorgten Richter für milde Urteile, die Fritz Bauer zu Recht als Verhöhnung der Opfer bezeichnete. Engagierten Antifaschisten wie Bauer und auch der Arbeit der Zentralstelle ist es zu verdanken, dass schließlich doch gegen zahlreiche Täter der NS-Menschheitsverbrechen ermittelt werden konnte. Und das bis heute."