Es bleibt viel zu tun!
Zum 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland
Heute vor 100 Jahren, am 19. Januar 1919, konnten Frauen in Deutschland zum ersten Mal ihr aktives und passives Wahlrecht wahrnehmen. 300 Frauen kandidierten bei der Wahl zur Nationalversammlung und am Ende zogen 37 von ihnen in den Reichstag ein – bei insgesamt 423 Abgeordneten.
Dem vorausgegangen waren jahrzehntelange Kämpfe um Gleichberechtigung. In seinem Buch „Die Frau und der Sozialismus“ stellte August Bebel bereits 1879 klar, dass es keine Befreiung der Menschheit, ohne die soziale Unabhängigkeit und politische Gleichberechtigung der Geschlechter, geben könne. Aber erst durch die Novemberrevolution konnte zumindest die formale Gleichberechtigung im Wahlrecht erkämpft werden.
Das Absinken der Frauenquote bei der jüngsten Bundestagswahl auf 30,7 Prozent zeigt indes einmal mehr, dass der Kampf um Gleichberechtigung und eine angemessene politische Repräsentation von Frauen hierzulande noch längst nicht abgeschlossen ist. Dass in einem Land, in dem rund zwei Millionen mehr Frauen als Männer leben, Frauen im Parlament auch 100 Jahre nach Einführung des #Frauenwahlrechts immer noch deutlich unterrepräsentiert sind, ist ein Skandal. Und angesichts von nach wie vor unterschiedlichen Löhnen und Gehältern und einer anhaltenden männlichen Dominanz in Aufsichtsräten, Vorständen und Führungspositionen kann von einer tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gesellschaft noch nicht gesprochen werden. Es bleibt viel zu tun!