"Bundesregierung lenkt im Streit um NS-Opferrenten ein"
Bislang wurde Opfern des Nationalsozialismus, wenn sie in ein Alten- oder Pflegeheim umziehen mussten, die Opferrente gekürzt. Diese empörende Regelung, die nach dem Tod des Wehrmachtsdeserteurs und Friedensaktivisten Ludwig Baumann am 5. Juli 2018 bekannt geworden war und zu massiven Protesten führte, hat das Bundesfinanzministerium nun mit einer neuen Durchführungsanordnung aufgehoben.
Der für die Kurskorrektur der Bundesregierung ausschlaggebende Antrag der LINKEN "Keine Schlechterstellung von NS-Opfern bei Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim und Anhebung der pauschalierten Leistungen für NS-Opfer" (19/4884), der neben einer Aufhebung der Kürzungen auch forderte, dass alle NS-Opfer mindestens pauschalierte Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Mindestrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten, wurde allerdings in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 30.1.2019 mit den Stimmen der Koalition und der AfD, bei Enthaltung der FDP, abgelehnt.
Über den Erfolg der Proteste der Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz und der LINKEN, die zur Beendigung der diskriminierenden und beschämenden Kürzungen der NS-Opferrenten geführt haben, berichteten zahlreiche Medien, darunter u.a. Spiegel Online, die taz und neues deutschland.
"Bundesregierung lenkt im Streit um NS-Opferrenten ein" (Spiegel Online vom 31.1.2019)
"Keine Kürzung von NS-Opferrenten" (taz vom 31.1.2019)
"Bundesregierung lenkt im Streit um gekürzte NS-Opferrenten ein" (neues deutschland vom 31.1.2019)