Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Das Betriebsrätegesetz von 1920 und das Blutbad vor dem Reichstag

13.01.2020
Buchumschlag, Walter Wimmer: Das Betriebsrätegesetz von 1920 und das Blutbad vor dem Reichstag. Beiträge zur Geschichte und Theorie der Arbeiterbewegung, Heft 11, Berlin, Dietz, 1957.

Die Geschichte der Deutschen Revolution 1918-20 ist reich an dramatischen Ereignissen, von denen viele mittlerweile leider ziemlich in Vergessenheit geraten sind. Exemplarisch dafür ist die große Demonstration vor dem Reichstag am 13. Januar 1920, der bis heute blutigsten Demonstration der deutschen Geschichte.

Anlässlich der Beratung der Weimarer Nationalversammlung über den Entwurf für ein Betriebsrätegesetz (BRG) streikten tausende Arbeiterinnen und Arbeiter der Berliner Großbetriebe. 100.000 Demonstrierende folgten Aufrufen von USPD, KPD, Berliner Gewerkschaftskommission und der revolutionären Betriebsrätezentrale und zogen unter dem Motto „Heraus zum Kampf gegen das Betriebsrätegesetz, für das revolutionäre Rätesystem“ zum Reichstagsgebäude, um dort ihren Protest gegen den weichgespülten und völlig hinter den Erwartungen und Versprechungen zurückbleibenden Gesetzentwurf der SPD auszudrücken. Die Mehrheitssozialdemokratie wollte den in der Weimarer Reichsverfassung formal anerkannten Räten zwar einen rechtlichen Rahmen geben, ihnen aber damit zugleich deutliche Grenzen setzen. So räumte der Gesetzentwurf den Betriebsräten nur geringe Kompetenzen und nur einige wenige innerbetriebliche Mitspracherechte, ähnlich denen heutiger Betriebsräte, ein. Das war weit weniger, als die Rätebewegung in Folge der Novemberrevolution gefordert und in einzelnen Betrieben auch durchgesetzt hatte. Ihr Ziel war zunächst eine maßgebliche Mitbestimmung und auf lange Sicht die Sozialisierung der Großbetriebe.

Der Schutz des Reichstages lag in Folge des Ebert-Groener-Paktes bei der militärisch organisierten Sicherheitspolizei (Sipo), die hauptsächlich aus ehemaligen rechtsradikal eingestellten Freikorpsangehörigen gebildet worden war. Nachdem es vor dem Westportal zu einzelnen Handgreiflichkeiten im Gedränge zwischen den Demonstrierenden und der Sipo gekommen war, bei denen es auf beiden Seiten Verletzte gab und aus der Menge heraus zwei Schüsse Richtung Reichstag abgegeben worden waren, entwaffneten Mitglieder der Metallarbeitergewerkschaft den Schützen und verprügelten ihn.

Gegen 16.00 Uhr, also rund zehn Minuten nach den ersten Auseinandersetzungen marschierten vor dem Südportal am Tiergarten Sicherheitspolizisten auf und eröffneten ohne ersichtlichen Anlass mit Maschinengewehren und Karabinern das Feuer auf die etwa vier bis fünf Meter entfernten Demonstrierenden. Die Sipo warf sogar Handgranaten und schoss noch minutenlang weiter in die in Massenpanik flüchtende Menge, obwohl das Feuer nicht erwidert wurde. Insgesamt 42 Tote und weit über 100 Verletzte blieben auf dem Pflaster liegen. Nie zuvor oder danach forderte eine Demonstration in Deutschland einen solch hohen Blutzoll. Bezeichnenderweise kam es nie zu einer amtlichen Untersuchung oder juristischen Aufarbeitung des Massakers. Stattdessen marschierte die Reaktion: Noch am selben Tag verhängte Reichspräsident Friedrich Ebert den Ausnahmezustand. 44 linke Zeitungen im ganzen Land wurden verboten. Mit dem Gesetz über die Befriedung der Gebäude des Reichstags und der Landtage vom 8. Mai 1920 wurde ein Bannkreis um das Regierungsviertel beschlossen.

Das BRG konnte hingegen nicht verhindert werden. Die Nationalversammlung verabschiedete es in ihrer Sitzung am 18. Januar und am 4. Februar 1920 trat es schließlich in Kraft. Es beraubte die Räte als revolutionäre Institutionen endgültig ihres wichtigsten Aktionsraumes.

Bezeichnend auch dies: Während im Regierungsviertel an vielen Orten an zahlreiche Ereignisse der jüngeren Geschichte mit Denkmälern und Gedenktafeln erinnert wird, findet sich nirgends auch nur der kleinste Hinweis an die 42 Toten und über 100 Verletzten des Massakers vom 13. Januar 1920.

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