Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

"Der Folter-Offizier von nebenan"

27.03.2020

Wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen, Beteiligung an Entführung und mehrfachen Mordes während der Pinochet-Diktatur wurde der Deutsch-Chilene Walther Klug Rivera im Oktober 2014 in Chile rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt, konnte jedoch nach Deutschland fliehen. Wie die taz aktuell berichtet lebte der Ex-Militär bis zu seiner Verhaftung am 4. Juni 2019 im italienischen Parma, vier Jahre lang unbehelligt im 9.000-Seelen-Ort Vallendar im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz. Laut taz wurde Klug Rivera Anfang Februar nach Chile ausgeliefert, wo er jetzt in einem weiteren Verfahren wegen des Verschwindenlassens eines Oppositionellen erneut vor Gericht steht.

 

Offen bleiben jedoch Fragen an die deutsche Politik und Justiz. Aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage „Fall eines kürzlich in Italien verhafteten deutsch-chilenischen Ex-Militärs“ vom 31.12.2019 geht hervor, dass der Bundesregierung und dem Bundeskriminalamt bereits seit 2015 ein Interpol-Fahndungsersuchen gegen Klug vorlag. Allerdings, so heißt es in der Antwort mit Verweis auf Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach deutsche Staatsangehörige nicht an Staaten außerhalb der EU ausgeliefert werden, wurde „in Deutschland wegen der deutschen Staatsangehörigkeit des Verfolgten“ nicht nach Klug gefahndet. Und auch auf eigenständige strafrechtliche Ermittlungen seitens der deutschen Justiz gegen Klug wurde verzichtet, obwohl es sich bei den ihm zur Last gelegten Taten um schwerste Menschenrechtsverletzungen und Staatsverbrechen handelt. Es wirft ein bezeichnendes Licht auf die Staatsanwaltschaft Koblenz, dass diese trotz des Tatvorwurfes des Verschwindenlassens und Jahrzehnten ohne Lebenszeichen des Opfers nicht mal Mord in Erwägung zieht und lieber untätig bleibt. Dass Deutschland aber überhaupt zu einem Safe Haven für flüchtige deutsche Diktatur-Verbrecher werden konnte, liegt auch an der Untätigkeit der Bundesregierung. Denn laut der 2010 in Kraft getretenen „UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen“ ist Deutschland als Vertragsstaat verpflichtet, einen entsprechenden Straftatbestand mit ausreichend langer Verjährungsfrist ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, damit in solchen Fällen ermittelt wird. Bislang blieb die Bundesregierung untätig.

Morgen nun muss Deutschland der UNO einen Bericht über die Fortschritte auf diesem Gebiet vorlegen und ich erwarte, dass man nun endlich handelt, damit sich Diktaturverbrecher auch hierzulande nicht länger sicher fühlen können.

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