30 Jahre Zwei-plus-Vier-Vertrag
Heute vor 30 Jahren, am 12. September 1990, wurde in Moskau der sogenannte Zwei-plus-Vier-Vertrag unterzeichnet. Der wahrscheinlich wichtigste Vertrag in der deutschen Nachkriegsgeschichte machte den Weg für die Wiedervereinigung frei und markiert als politische und rechtliche Friedensregelung das Ende der Nachkriegszeit und den Beginn der vollen Souveränität Deutschlands.
Neben den zwei deutschen Staaten, vertreten durch ihre Außenminister Hans-Dietrich Genscher und (amtierend) Lothar de Maizière, waren die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs gegen Hitler-Deutschland Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und USA die Vertragspartner. Auch heute sind die drei ersten Artikel des Vertrags von besonderer Bedeutung:
Artikel 1 legt als endgültige Außengrenzen des vereinten Deutschlands »die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik« fest. Damit wurde endlich die Potsdamer Grenzziehung von 1945 an Oder und Neiße als unveränderbar bestätigt, die die DDR schon 40 Jahre früher mit dem Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950 akzeptiert hatte, während die Bundesrepublik, in der revanchistische Stimmungen die Politik bestimmten, jahrzehntelang mit der Nichtanerkennung dieser Grenze normale Beziehungen zu Polen hintertrieben hatte.
Artikel 2 hat bleibenden politischen und völkerrechtlichen Rang:
»Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird.«
Allerdings brach die rot-grüne Bundesregierung mit der Beteiligung am völkerrechtswidrigen Krieg der NATO gegen Jugoslawien bereits 1999 den Vertrag.
Artikel 3 bekräftigt den deutschen »Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen«. Diese Selbstverpflichtung, die im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht und mit der Zugehörigkeit Deutschlands zu den Verträgen über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, über das Verbot biologischer und chemischer Waffen steht, sollte von Deutschland als bleibende Aufforderung wahrgenommen werden, eine konstruktive Rolle im Kampf gegen Massenvernichtungswaffen zu spielen.
Mit Artikel 7 beendeten die Vier Mächte ihre Rechte und Verantwortlichkeiten sowie ihre »vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken«. Dem »vereinten Deutschland« wird die »volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten« zugesprochen.
Es wird Zeit, dass sie diese Souveränität »in europäischer Friedensverantwortung« auch wahrnimmt und die Versprechen und Verpflichtungen im Kontext des 2+4-Vertrags erfüllt. Dazu gehört ein Ende der NATO-Ausdehnungspolitik nach Osten und der Aufbau gesamteuropäischer Sicherheitsstrukturen unter Einschluss Russlands.