„Parlament stärken, Regierung kontrollieren, Corona bekämpfen“
Fünf-Punkte-Positionspapier vom 14.10.2020
Die heutige Bund-Länder-Konferenz im Kanzleramt, die quasi als große Ersatzregierung alle Entscheidungen an den Parlamenten vorbei trifft, ist nirgendwo legitimiert. Sie entzieht sich weitestgehend einer parlamentarischen Kontrolle. Mit dieser schleichenden Entmachtung von Bundestag und Länderparlamenten muss Schluss gemacht werden. Wir sind nicht mehr im März, wo man wenig wusste und schnell reagiert werden musste. Jetzt muss ein klares Stoppzeichen gesetzt werden und Bundestag und Länderparlamente wieder die Kontrolle übernehmen. Nur durch eine Rückbesinnung auf unsere demokratischen Prinzipien kann der wachsende Akzeptanzverlust in der Bevölkerung verhindert werden.
Wir müssen vom Regieren per Rechtsverordnung wieder wegkommen. Und wir brauchen eine Politik, die den besten Argumenten folgt und nicht der größten Furcht. Wir brauchen kein Ausspielen von Jung gegen Alt und kein Drehen an der Repressionsspirale, sondern einen Pandemie- Gesellschaftsvertrag. Oberstes Gebot dabei ist der Schutz der Menschen aus Risikogruppen und die Solidarität aller. Viel zu weit oder unbestimmt gefasste Ermächtigungen für die Exekutive gefährden diese und sind nicht im Sinne des Grundgesetzes. Das Bestimmtheitsgebot sieht klar vor, dass der Gesetzgeber, ›steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe‹ für die Regierung und ihre Verwaltung vorgibt. Dafür braucht es jetzt, über ein halbes Jahr nach Beginn der Pandemie, eine umfassende Evaluierung aller bisherigen Maßnahmen. Denn nur durch maximale Transparenz und Klarheit kann das angekratzte Vertrauen in den Staat bei vielen Bürgerinnen und Bürgern wiederhergestellt werden.
Folgende fünf Punkte schlage ich deshalb vor:
- Vorlage eines Berichts der Bundesregierung zur Wirksamkeit der Anti-Corona-Maßnahmen bis spätestens zum Winteranfang.
- Noch in diesem Jahr eine umfassende Evaluationswoche im Bundestag, analog zu den Haushaltsberatungen, durchzuführen.
Debatte der Fragen: Was hat konkret bei der Eindämmung der Pandemie und dem Schutz der Schwachen geholfen, was nicht? Wo wurden Grundrechte eingeschränkt? Welche Grundrechtseingriffe sind weiter nötig, welche können und müssen schnellstmöglich wieder aufgehoben werden? Welche Schutzmaßnahmen und Unterstützungsleistungen müssen beibehalten oder ausgeweitet werden? - Einführung einer Regierungserklärung zu den Pandemie- Maßnahmen der Regierung inkl. Aussprache im Bundestag in jeder Sitzungswoche, abwechselnd von Kanzlerin Merkel, Gesundheitsminister Spahn und Bundesinnenminister Seehofer.
- Bundeseinheitlich die AHA-Regeln, sowie derjenigen Maßnahmen, die nachweislich etwas gegen die Ausbreitung der Pandemie bringen und eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung besitzen, konsequent durchsetzen. Ein Flickenteppich an Maßnahmen und behördliche Kleinstaaterei müssen verhindert, pandemiebedingte Grundrechtseingriffe generell befristet und ihre regelmäßige unabhängige Überprüfung verbindlich vorgeschrieben werden. Bezüglich der notwendigen Erfassung von Daten, z.B. Gästelisten, muss ein Beweiserhebungsverbot für Strafverfahren unverzüglich durch den Bund eingeführt werden.
- Einsetzung einer neuen Föderalismuskommission aus Bund, Ländern und VertreterInnen der Zivilgesellschaft (Gewerkschaften, Organisationen des Katastrophenschutzes, Bildungsexpertinnen und Experten, ...) zum Katastrophenmanagement. Klärung der Fragen, was bundeseinheitlich geregelt werden muss und wo mehr auf regionaler Ebene entschieden werden kann.
Der Spiegel, Ausgabe Nr. 2020/43 berichtete.
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Jan Korte