Gesundheitsrisiken durch Körperscanner
In der Antwort auf die Kleine Anfrage »Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Risiken beim Probebetrieb von Körperscannern in Hamburg« (17/5929) hat die Bundesregierung erneut Gesundheitsgefährdungen durch die im Test befindlichen Körperscanner nicht vollends ausgeschlossen.
Stattdessen beruft sich die Bundesregierung darauf, dass die von den Geräten ausgehende Strahlung »deutlich unterhalb der empfohlenen Höchstwerte« läge. Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz weist jedoch auf seiner Internetseite darauf hin, dass die »wenigen vorliegenden Untersuchungen im Frequenzbereich der Ganzkörperscanner, die mit Millimeter- oder Terahertzstrahlung arbeiten, [.] keine abschließende Bewertung aus Sicht des Strahlenschutzes« zuließen und empfiehlt Geräte mit passiver Technologie. Die Körperscanner in Hamburg arbeiten mit aktiver Millimeterstrahlung.
»Auch wenn das Risiko noch so klein sein mag, muss darauf hingewiesen werden. Das sollte die Bundespolizei an den Scannerkontrollen schnellstens tun. Für tausende freiwillige Versuchspersonen kommt das natürlich zu spät«, kommentiert Fraktionsvorstandsmitglied Jan Korte die Antwort der Bundesregierung.
Korte weiter: »Es ist unverantwortlich, dass an tausenden Passagieren eine Technologie erprobt wird, ohne dass gesundheitliche Risiken wissenschaftlich ausgeschlossen wurden. Solange dies nicht geschieht, dürfen die Millimeterwellenscanner nicht zum Standard an deutschen Flughäfen werden.
Auch im Europäischen Parlament wird der Einsatz von Körperscannern kritisch gesehen. Der Verkehrsausschuss des EP hat am 24. Mai mehrheitlich hohe Auflagen für deren Betrieb gefordert. So müssten Gesundheitsrisiken für die Passagiere ausgeschlossen sein. Reisende sollen zudem zwischen scannergestützten Kontrollen und konventionellen wählen dürfen. Statt einer verbindlichen Vorgabe soll es den Mitgliedsstaaten überlassen werden, ob sie Körperscanner einführen. Am 23. Juni wird das Plenum des Europaparlaments darüber abstimmen.«
Dieser Artikel erschien zuerst am 10.06.2011 auf www.linksfraktion.de