Digitaler Überwachungs-Tsunami
»Die Vision des früheren Innenministers Schäuble ist umgesetzt: Der von Innenministern der Europäischen Union verheißungsvoll erwartete ‚digitale Tsunami‘ ist Realität geworden«, kommentieren die Abgeordneten Andrej Hunko, Mitglied des EU-Ausschusses des Bundestags, und Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 17/8544) auf ihre Kleine Anfrage (BT-Drucksache 17/8257) zu Überwachungssoftware bei Polizei und Geheimdiensten. Unter dem Titel »Computergestützte Kriminaltechnik bei Polizeibehörden« hatten die Abgeordneten nach der Funktionsweise digitaler Ermittlungsmethoden gefragt, darunter Funkzellenauswertung, »Stille SMS« oder Geräte zum Eindringen in Mobilfunkkommunikation. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage ist die anschließend eingesetzte Ermittlungssoftware. Korte weiter:
»Die Antwort belegt, dass eine neue ‚Anti-Rechts-Verbunddatei‘ die falsche technische Antwort auf ein politisches Problem darstellt. Sämtliche Morde des ‚Nationalsozialistischen Untergrunds‘ waren demnach mit eigens durchgeführten kriminaltechnischen Gutachten in der BKA-Datenbank ViCLAS erfasst. Obwohl immer dieselbe Waffe benutzt wurde und die gleiche Opfergruppe betroffen war, wurde in ViCLAS kein rassistischer Hintergrund erkannt.« Andrej Hunko fügt anlässlich der Teilnahme entsprechender Behörden an der »ISS World« oder dem Europäischen Polizeikongress hinzu: »Deutlich wird ein behördlich-industrieller Komplex aus Polizei, Geheimdiensten und der Sicherheitsindustrie. Dessen Akteure treffen sich regelmäßig auf Überwachungsmessen. Dabei ist die Bundesnetzagentur zum zentralen Knoten der Telekommunikationsüberwachung aufgebaut worden.«
Die Kosten für allein vom Bundeskriminalamt vorgenommene Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation haben sich seit drei Jahren auf fast 400.000 Euro verdoppelt. Mindestens in 16 Fällen wurde in WLAN-Netze eingedrungen, um dort die Kommunikation abzuhören.
Hunko und Korte kritisieren zudem die ausufernde Praxis der Bundesregierung, auch bei der gegenwärtigen Anfrage etliche Antworten in der Geheimschutzstelle zu hinterlegen: »Ein öffentlicher Einblick in die Funktionsweise der von Polizei und Geheimdiensten genutzten Anwendungen ist obligatorisch. Dies auch mit dem Hinweis auf geschützte ‚Vermögenswerte‘ der liefernden Firmen zu verweigern, können wir nicht akzeptieren.«