Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

"Verzicht auf Staatstrojaner ist die einzig saubere Lösung"

17.04.2013

Der Staatstrojaner ist ein trauriges Beispiel dafür, wie die Bundesregierung ihre Sicherheitspolitik auf Kante näht. Seit Jahren werden die Grenzen der Verfassung bis zum Ende ausgereizt, wenn es um Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen angeht.

Nachdem es dem Chaos Computer Club (CCC) im Oktober 2011 gelungen war, die Staatstrojaner-Software zur Überwachung von Computern zu analysieren, eklatante Sicherheitsmängel aufzudecken und nachzuweisen, dass die staatliche Schnüffelsoftware verfassungswidrig ist, war der Skandal perfekt. In der Folge versprach die Bundesregierung für »totale Transparenz und Aufklärung» zu sorgen (Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, DAPD 10.10.2011). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich kündigte am 20. Oktober 2011 an, dass sein Ministerium ein eigenes Kompetenzzentrum zur Entwicklung von Überwachungs-Software (CC ITÜ) einrichten werde.

Lange Zeit war es dann relativ still um den Staatstrojaner. Spätestens als nach Medienberichten bekannt wurde, dass Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, die vom BKA und anderen Sicherheitsbehörden eingesetzte Trojaner-Software vom Hersteller DigiTask nicht im Detail analysieren durfte und auch weder das Bundesinnenministerium (BMI) noch das BKA den Quellcode der Überwachungssoftware von DigiTask bis heute kennen, wurde klar, dass die Regierung es mit Transparenz und Aufklärung nicht ernst nimmt.

Aus einer Antwort des BMI auf eine Schriftliche Frage von mir im September 2012 ging außerdem hervor, dass die Bemühungen des BKA, eine eigene Software zu programmieren, kaum vorangekommen sind. Die Regierung gab zu, derzeit eine kommerzielle Übergangslösung bis zur "Fertigstellung der Eigenentwicklung" zu suchen. Dies ist nun offenbar geschehen. Laut medienberichten hat sich das BKA für den Fall der Notwendigkeit eine Software der Firma Elaman/Gamma – vermutlich den bekannten Trojaner FinFisher - beschafft.

Anhand einer standardisierten Leistungsbeschreibung des BKA sollte nun angeblich der Quellcode der Software durch das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) befähigte Labor CSC Deutschland Solutions GmbH bis zum Dezember 2012 geprüft werden. Wie aus den Antworten auf meine jüngsten schriftlichen Fragen zu diesem Thema hervorgeht, dauert diese Prüfung offenbar noch an.

Erst dauerte es extrem lange, bis der Innenminister und der Rest der Bundesregierung überhaupt einräumten, dass der Staatstrojaner von DigiTask nicht tragbar ist. Nun scheint es, dass diese ganze grundgesetzwidrige Posse sich noch Jahre hinziehen wird. Die zwischenzeitlich für 2014 anvisierte Eigenentwicklung wird wahrscheinlich einige Jahre länger dauern. Statt die Annahme des CCC, ein verfassungskonformer Staatstrojaner zur Quellen-TKÜ sei überhaupt nicht programmierbar, mit Fakten oder Erkenntnissen zu widerlegen, ergeht sich das Innenministerium in ihrer Antwort einmal mehr in Glaubensbekenntnissen.

Es ist eine Bankrotterklärung für die eigene Urteilsfähigkeit und die eigene Expertise, wenn externe Kritiker, wie der CCC, Bund und Ländern erklären müssen, wie Überwachungssoftware funktioniert, die man unbekümmert einsetzt. Der Verzicht auf die Quellen-TKÜ ist rechtsstaatlich angebracht und eine notwendige Konsequenz aus einer verantwortungslosen Politik, welche Geschäftsgeheimnissen der Trojaner-Hersteller und die eigenen Überwachungsinstrumente höher bewertet hat als die Bürgerrechte.

Statt von einer Peinlichkeit in die andere zu stolpern sollte die Bundesregierung hier endlich einen Schlussstrich ziehen und sich bei der Verbrechensbekämpfung auf bürgerrechtlich unstrittige Ermittlungsmethoden konzentrieren. Das wäre ausnahmsweise mal eine mutige Entscheidung.

linksfraktion.de, 17. April 2013

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