«Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg» – Buchvorstellung mit Prof. Josef Foschepoth und Jan Korte
Dienstag 14. November 2017, 18.00 Uhr, Salon der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin
War das 1956 erfolgte Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) verfassungswidrig? Die eindeutige Antwort im neuem Buch von Josef Foschepoths lautet: Ja! Weil das Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der KPD selbst verfassungswidrig war. Das gesamte Verfahren wird von Anfang an zwischen der Exekutive und der Judikative, sprich der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht strategisch und inhaltlich abgestimmt. Die Gewaltenteilung war aufgehoben, es gab nur noch einen Staat, der unter dem Druck der Bundesregierung darauf bestand, dass die KPD verboten wurde.
Der «Staatsprozess» gegen die KPD war das größte, längste und umstrittenste Parteiverbotsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Nach fast fünfjähriger Prozessdauer verkündete das Bundesverfassungsgericht am 17. August 1956 das Urteil. Die KPD, sowie alle Neben- und Nachfolgeorganisationen wurden verboten, ihr Vermögen eingezogen. Der größte Teil wurde vom Bundesinnenministerium zur Finanzierung des Vollzugs des KPD-Verbots in Anspruch genommen.
Dabei war die KPD damals längst keine Gefahr mehr für das Wirtschaftswunder-Deutschland. Zwei Thesen von Foschepoth darüber, warum die Bundesregierung so an einer Verfolgung interessiert war, lauten: Der Antisemitismus war nach 1945 verpönt und fand seinen Ersatz im Antikommunismus. Zweitens musste ein «Gegengewicht» zum bereits 1952 auf Druck der Alliierten erfolgten Verbot der nazistischen Sozialistischen Reichspartei gefunden werden. In einem umfangreichen Dokumentarteil werden die bislang unter Verschluss gehaltenen Dokumente, die die zentrale These des Buches belegen, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Dem Erfolgsautor von «Überwachtes Deutschland» ist ein wichtiges Buch gelungen. Es vermittelt eine Fülle neuer Erkenntnisse und Einsichten zur Wirkmächtigkeit des Nationalsozialismus, zur Entstehung eines neuen Nationalismus, zur notwendigen Unterscheidung von Kaltem Krieg und Kaltem Bürgerkrieg, zur Bedeutung einer deutsch-deutschen Beziehungsgeschichte und nicht zuletzt zur Frage der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland.
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