LINKE fordert deutliche Anhebung der Leistungen für NS-Opfer
Es ist ein wichtiger Erfolg der zahlreichen Proteste und des parlamentarischen Drucks der LINKEN, dass die Bundesregierung die beschämende und diskriminierende Kürzung der Härteleistung für die wenigen noch lebenden NS-Opfer bei einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim Ende Januar 2019 beendet hat.
Leider bewegte sich die Bundesregierung bezüglich unserer zweiten Forderung, sicherzustellen, dass alle NS-Opfer mindestens pauschalierte Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Mindestrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten, wobei bisherige weitergehende individuell berechnete Leistungsansprüche selbstverständlich erhalten bleiben müssen, nur wenig.
Die leichte Erhöhung der Leistungssätze von 352 auf 415 Euro reicht überhaupt nicht aus. Und es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung sich so vehement gegen eine sofortige Anhebung der Leistungen für alle NS-Opfer auf die Höhe der BEG-Mindestrente von derzeit 541 Euro sträubt. Das hohe Alter der Opfer gebietet eine schnelle Angleichung.
Die Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz kommentiert die Entscheidung deshalb völlig zu Recht folgendermaßen:
„Die geringe Erhöhung der Härteleistung für eine kleiner werdende, schwindende Opfergruppe bleibt deutlich unter dem Betrag der geforderten BEG-Mindestrente. [...] Es bleibt also noch viel zu tun, alle Betroffenen ein würdiges NS-Opfergedenken erleben zu lassen.“
DIE LINKE hält deshalb weiter an ihrem Antrag „Keine Schlechterstellung von NS-Opfern bei Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim und Anhebung der pauschalierten Leistungen für NS-Opfer“ (19/4884) fest und fordert für alle NS-Opfer mindestens pauschalierte Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Mindestrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Jan Korte hofft im Interesse der Opfer, dass Finanzminister Scholz schnell umdenkt und mit der Angleichung nicht noch wie angekündigt bis 2021 wartet.