Jan Korte begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Hartz IV-Sanktionsregime teilweise für verfassungswidrig erklärt
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. November, wonach die massiven Hartz-IV-Sanktionen von 60% bis hin zur Totalsanktionierung von 100% mit dem menschenwürdigen Existenzminimum unvereinbar und daher verfassungswidrig sind, erklärt der anhaltische LINKE-Bundestagsabgeordnete Jan Korte:
„DIE LINKE begrüßt das Urteil als richtigen und längst überfälligen Schritt in die richtige Richtung. Es ist zudem eine schallende Ohrfeige für all jene Parteien, welche die Hartz IV-Gesetze im Jahr 2005 gegen den massiven Wiederstand der PDS, der Sozialverbände, der Gewerkschaften und hunderttausender Demonstranten eingeführt haben und bis heute daran verbissen festhalten.
In den vergangenen 14 Jahren wurden durch die Hartz-Gesetze Lebensleistungen und Erwerbsbiografien von Millionen Betroffenen zerstört und missachtet, Kinderarmut erhöht, soziale Brennpunkte durch Zwangsumzüge geschaffen und Familien in das gesellschaftliche Abseits gedrängt.“
Für Korte ist es ein Erfolg, dass die Totalsanktionierung und weitere Teile des Hartz-IV-Unrechts endlich klar als verfassungswidrig benannt wurden. DIE LINKE vertrete diese Position schon immer und fordert die Jobcenter in Anhalt-Bitterfeld und im Salzlandkreis zur sofortigen Beendigung der Sanktionspraxis auf.
„Den Gesetzgeber in Berlin fordern wir auf, unverzüglich einen verfassungskonformen Zustand herzustellen, was nur bedeuten kann, das Sanktionsregime ersatzlos zu streichen, um Menschenwürde und Existenzsicherung für alle zu garantieren“, erklärt der Linkspolitiker abschließend.