Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

»Innere Sicherheit» vs. Bürgerrechte

05.04.2013
Jan Korte

»George Orwell hat im Jahre 1948 das Buch ‚1984‘ geschrieben. Seine Vision vom totalen Überwachungsstaat ist der Wirklichkeit sehr nahe gerückt. Der gläserne Mensch ist da, seine Daten sind gespeichert. […] Schon 1983 steht ein ganzes Arsenal unauffälliger Überwachungs-Instrumente zur Verfügung, an das auch Privatleute herankommen. Bei gezielt massivem Einsatz solcher Geräte ist jeder Bürger überall aufspürbar und abhörbar. Sogar seine Bewegungen lassen sich übertragen. […] Ganz offiziell zur Verfügung stehen Daten von Bürgern, die mit dem Gesetz in falsche Berührung geraten sind - etwa weil sie zur Unzeit oder am verkehrten Ort geparkt haben. Nicht nur in die Flensburger Verkehrssünder-Kartei gerät jemand dann rasch hinein, auch gleich in die Polizei-Akten, die angeblich um die 15 Millionen Fälle in Deutschland speichern.» DER SPIEGEL 1/1983

Zehn Jahre nach dem Terroranschlägen vom 11. September 2001 in New York habe ich einen Artikel für die Tageszeitung Neues Deutschland geschrieben. Anlass meines Artikels »Verlängern bis zum Sankt-Nimmerlein-Tag?» war die erneute Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze, mit denen 2002 durch die rot-grüne Bundesregierung die Befugnisse der Geheimdienste und des Bundeskriminalamts ausgeweitet wurden um sogenannte »Schläfer» aufzuspüren und Terroranschläge zu verhindern. SPD und die Grünen hatten das Terrorismusbekämpfungsgesetz mit einer Klausel versehen: Um den rechtsstaatlichen Schein zu wahren sollten die Einschränkungen von Grundrechten, wie dem Post- und Fernmeldegeheimnis, zunächst auf fünf Jahre beschränkt und zudem regelmäßig evaluiert werden. Tolle Sache: Das Gesetz wurde von schwarz-rot und nunmehr von schwarz-gelb nicht nur verlängert, die Regelungen wurden auch noch ausgeweitet. Der Ausnahmefall ist also zum Regelfall geworden, und damit ist auch der Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte zum Normalfall geworden. Und eine wirkliche, unabhängige, wissenschaftliche und transparente Evaluation nach bürgerrechtlichen Maßstäben hat es bislang nicht gegeben, noch ist sie zukünftig zu erwarten.

Der Trend zur Ausweitung der Überwachung und der Datenspeicherung ist nicht erst seit den verheerenden Anschlägen in New York vorhanden, wie wir an o. g. Zitat aus dem SPIEGEL von 1983 sehen. Je größer die technischen Möglichkeiten sind – und diese wachsen rasend schnell – desto höher sind die Ansprüche der Sicherheitsbehörden. Als Mitglied im Innenausschuss des Bundestags habe ich in den vergangenen Jahren stets dafür gekämpft, nicht die technische Entwicklung, sondern die Bürgerrechte zum Maßstab der Politik zu machen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung kennt jedoch bei der Durchsetzung ihrer Sicherheits- und Überwachungspolitik – wie ihre Vorgängerinnen auch – keine Grenzen, siehe Neuregelung der Bestandsdatenauskunft oder der verfassungswidrige Einsatz von Trojanern zur Quellen-TKÜ. Manches, was die Parlamentsmehrheit gegen die Stimmen der LINKEN in den letzten Legislaturperioden durchgedrückt hat, ist wegen dieser Maßlosigkeit vom Bundesverfassungsgericht komplett oder in Teilen als verfassungswidrig kassiert worden. Die bekanntesten Beispiele hierfür sind die Online-Durchsuchung, der Abschuss von Passagiermaschinen oder die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung.

Umso absurder ist es, dass ausgerechnet die Partei, welche diese Missstände anprangert, vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Der Inlandsgeheimdienst wurde und wird immer noch als Instrument der Regierungsparteien zur Diffamierung der Opposition missbraucht. Der Verfassungsschutz hat über die Jahre einen Skandal nach dem anderen produziert. Wenn jemandem noch Beweise gefehlt haben, dass ein Inlandsgeheimdienst nicht in eine Demokratie passt, dann dürften die zu Tage gekommenen Verwicklungen, Lügen und Vertuschungen im Zusammenhang mit dem NSU-Skandal ausreichen.

Der Geheimdienst ist nicht demokratisch kontrollierbar und gehört abgeschafft. Wie das gehen könnte und mit welchem Ziel habe ich in einem Zwölf-Punkte-Papier dargelegt. Überraschung: Das Papier ist dem Geheimdienst bekannt, wie mir Behördenleiter Hans-Georg Maaßen auf unserer Veranstaltung »Verfassungsschutz – zwischen Reform und Auflösung» mitteilte.

Nicht alles, was die Verfassung erlaubt, muss auch umgesetzt werden. Die FDP hat sich dies in der 17. Wahlperiode gerade nicht zum Motto gemacht. Im Gegenteil: Sie hat die letzten Überreste einer Bürgerrechtspartei abgestreift. Die Speicherung von Konto- und Passagierdaten auf Vorrat und deren Übermittlung an ausländische Behörden hat sie mitgemacht. Die weitere Aufweichung der Trennung von Polizei und Geheimdiensten in Form der Institutionalisierung ihrer Zusammenarbeit im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ, Ziel: islamistischer Fundamentalismus), im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ: Extremismus) und im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ: elektronische Angriffe) als quasi-Behörden hat sie mitgemacht. Die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft hat sie mitgemacht, da war sogar die SPD mit dabei. Der einzige Verdienst der FDP in der 17. Wahlperiode ist die Verhinderung einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Das ist in diesem Fall einmal dem persönlichen Engagement einer Justizministerin zuzuschreiben, die wir dafür auch ausdrücklich gelobt und in diesem Sinne unterstützt haben, ob sie es wollte oder nicht. Und es ist der Verdienst von Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtlern, sowie tausenden Beteiligten an den Demonstrationen gegen die anlasslose Speicherung des Kommunikationsverhaltens der Bevölkerung.

Im Bundestag habe ich für DIE LINKE deutlich gemacht, dass dieser manchmal verdeckte und manchmal ganz offen kommunizierte Marsch in den präventiven Sicherheitsstaat nicht akzeptiert werden kann. Vor allem sind die Sicherheits-Hardliner von CDU bis SPD bisher eines schuldig geblieben: Nämlich dass ihre Politik der teuren Überwachungs-, Datensammlungs- und Technikprojekte überhaupt zu einem Mehr an Sicherheit führt.

Einige Beispiele: Während ein Innenminister nach dem anderen sich stolz in Körperscannern abfotografieren lässt, die Millionen kosten und dennoch nicht zwischen medizinischen Prothesen und Waffen unterscheiden können, leidet das privat beschäftigte Sicherheitspersonal, also das, welches die Scanner bedient und Anzeigen interpretieren soll, unter Niedriglöhnen, ständig wechselnden Arbeitszeiten und monotoner Tätigkeit. Während der Bundesinnenminister die Videoüberwachung öffentlicher Plätze fordert, betreiben seine Unionskollegen in den Ländern, wie jetzt in Sachsen-Anhalt geplant, einen massiven Stellenabbau bei der Polizei. Das ist absurd. Genauso wie die verbale Aufrüstung von Seiten der Innenminister in der Diskussion um Gewalt im Rahmen von Fußballspielen, wo alle Fußballfans für die Taten einer absoluten Minderheit bestraft werden und mit Anlegen ihres Fanschals ihre Bürgerrechte abgeben müssen.

Statt einer an Fototerminen, Boulevardschlagzeilen, technischen Spielereien und Überwachungsphantasien orientierten Politik der Inneren Sicherheit hat DIE LINKE konsequent eine Politik der Öffentlichen Sicherheit gefordert: Den Stopp der Privatisierung von Sicherheit, eine bürgernahe, gut ausgestattete und bürgerrechtlich geschulte Polizei, sowie letztendlich eine präventive und soziale Politik, die Ursachen von Gewalt und Kriminalität bekämpft.

Die Bundesregierungen der letzten zehn Jahre haben gezeigt: Was Rot-Grün eingeführt, Schwarz-Rot verschärft, und Schwarz-Gelb verstetigt hat, ist der Abschied von einer Balance von Sicherheit und Freiheit, die auf belastbaren und nachvollziehbaren Fakten und einem Höchstmaß an demokratischer Kontrolle aufbaut. Eine Abkehr vom Raubbau an den Bürgerrechten und ein Umdenken hin zu einer grundrechtskonformen Sicherheitspolitik unterstützt nur DIE LINKE. Und dafür werden wir auch in den nächsten Jahren streiten.

→ Hier geht's zum dritten Teil des Berichts "Geschichte wird gemacht"

Teil IV: Direkt gewählt – direkt ansprechbar

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