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20.12.2013
Am 19. Dezember wurde die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff zur neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz gewählt. Die Fraktion DIE LINKE hatte versucht, die Wahl abzusetzen, um eine überfraktionelle Besetzung des Amts zu erreichen, was von der Großen Koalition aus Union und SPD sowie den Grünen abgelehnt wurde. In diversen Medien sind Artikel und sehr lesenswerte Kommentare dazu erschienen, die sich zum Teil sehr kritisch mit der Entscheidung der Parlamentsmehrheit beschäftigen.
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20.12.2013
"Meine Grundposition ist, dass es eine datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung nicht gibt. Der deutsche Versuch sie einzuführen, ist am Bundesverfassungsgericht gescheitert, der europäische steht kurz davor, vom europäischen Gerichtshof kassiert zu werden. Wenn ich über die zukünftigen Aufgaben für den Datenschutz nachdenke, fallen mir sehr viele drängende und wichtige Themen ein. Die Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung, zu welchem Zweck auch immer, gehört nicht dazu", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:
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20.12.2013
Um endlich etwas Licht ins Dunkel der staatlichen Überwachungsmaßnahmen zu bekommen stellten Jan Korte und die Linksfraktion vor einiger Zeit die 61 Fragen umfassende Kleine Anfrage "Aktivitäten der Bundesregierung zur Aufklärung der NSA-Ausspähmaßnahmen und zum Schutz der Grundrechte" (18/39).
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19.12.2013
Ausführlicher Artikel auf heise.de vom 19.12.2013 zur Wahl von Andrea Voßhoff zur neuen Bundesdatenschutzbeauftragten
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19.12.2013, Jan Korte
Während ein US-Bundesgericht die millionenfache Datenüberwachung der NSA in den USA als offensichtlich verfassungswidrig bezeichnet, weil sie gegen den in der US-Verfassung verankerten Schutz vor unbegründeten Durchsuchungen verstoße, erfolgt für die Bundesregierung die staatliche Schnüffelei in vollkommen rechtskonformen Bahnen. Das überrascht umso mehr, weil auch sechseinhalb Monate nach den ersten Enthüllungen von Edward Snowden die Bundesregierung angeblich so gut wie keine eigenen Erkenntnisse über das Ausmaß der in- und ausländischen Geheimdienstaktivitäten besitzt. Anfragen der Opposition werden fast schon standardmäßig mit der Floskel "die Sachverhaltsaufklärung dauert an" beantwortet.
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19.12.2013
Die Fraktion DIE LINKE hat vorgeschlagen die Wahl des oder der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TOP 15) nicht durchzuführen und stattdessen möglichst schnell eine überfraktionelle Kommission einzurichten um eine fachkompetente und unabhängige Persönlichkeit für dieses wichtige Amt zu finden.
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18.12.2013
Sendebeitrag der Tagesschau und Artikel auf tagesschau.de vom 17.12.13 zur Nominierung der ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Andrea Voßhoff zur neuen Bundesdatenschutzbeauftragten
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17.12.2013
"Wenn die Regierungskoalition mit Andrea Voßhoff ernsthaft eine Befürworterin der Vorratsdatenspeicherung, von Online-Durchsuchungen oder von Internetsperren zur obersten Datenschützerin der Bundesrepublik vorschlägt, demonstriert das vor allem eines: Union und SPD wollen durchregieren - am liebsten ohne Expertise, die in Opposition zu ihren Vorhaben stehen könnte", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. "Ein souveränes Zeichen der Koalition wäre es gewesen, bei einer solchen Personalie das Gespräch mit der Opposition zu suchen und dieses gesellschaftlich in den letzten Jahren immer wichtiger gewordene Amt mit einer überparteilichen, profilierten Person zu besetzen." Korte weiter:
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13.12.2013, Jan Korte
Lieber heute als morgen möchte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar loswerden. Nicht einmal bis zur Wahl eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin will er Schaars Amtszeit verlängern, die nach zehn Jahren am 17. Dezember endet. Dies ist bezeichnend und lässt für den weiteren Umgang mit dem Datenschutz in den kommenden Jahren nicht viel Gutes erahnen. Denn während Friedrich weiter als geschäftsführender Innenminister agieren kann, verwehrt er dies seinem Kontrolleur Schaar.
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12.12.2013, Jan Korte
In seiner Einschätzung der Richtlinie entspricht das Gutachten von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón im Kern der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht bereits im Jahr 2010 als verfassungswidrig verworfen hatte.
Demnach verstoßen die mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung einhergehenden weitreichenden Eingriffe in die Rechte sämtlicher Nutzer von Telekommunikationsdiensten gegen europarechtlich verbürgte Grundrechte. Die Richtlinie sei in vollem Umfang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unvereinbar, da sie unter anderem in besonderer Weise in das Grundrecht auf Datenschutz und das Recht auf Achtung des Privatlebens eingreife.
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11.12.2013
Dies war einer der treffendsten Kommentare mit großer Unterstützung auf Sigmar Gabriels Facebook-Seite, nachdem der SPD-Vorsitzende den vielbeachteten internationalen Aufruf von Autorinnen und Autoren gegen die Überwachung durch Geheimdienste verlinkt hatte. Nicht ohne ein eigenes Statement, natürlich: „Das ist eine wunderbare und beeindruckende Aktion. Ich kann mich nicht erinnern, dass sich Intellektuelle jemals global in dieser Form zusammengeschlossen haben“, so der SPD-Vorsitzende, der sich in dem Moment offenbar auch nicht erinnern konnte, vor ein paar Wochen gemeinsam mit der Union die Einführung der Vorratsdatenspeicherung und ein auf mehr Überwachung basierendes innenpolitisches Sicherheitsprogramm im Koalitionsvertrag festgeschrieben zu haben. Und das keineswegs als Ergebnis eines hart umkämpften Kompromisses, sondern als Ausdruck eines seit Jahren bestehenden innenpolitischen Konsenses zwischen Union und SPD.
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09.12.2013
Schon länger ist bekannt, dass die amerikanische Regierung beim Betrieb ihres Spionage-Apparats auf die Dienste privater Anbieter aufbaut. Von Analyse über Drohnenkrieg und Hacking bis Überwachung wird so gut wie alles an sogenannte Private Contractors externalisiert. Weltweite Bekanntheit erreichte der Spionage-Dienstleister Booz Allen Hamilton (BAH), der vermutlich größte "Schattengeheimdienst" der Welt, durch seinen ehemaligen Mitarbeiter Edward Snowden, der als Systemadministrator von BAH für die NSA arbeitete und dadurch zehntausende geheime Dokumente, die das Ausmaß der Kommunikationsüberwachung zeigen, kopieren konnte.
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06.12.2013
Am 4. Dezember veröffentlichte die Washington Post wieder einmal einen Artikel zu Erkenntnissen aus der Analyse der von Edward Snowden veröffentlichten Dokumente der NSA: Demnach sammelt und analysiert die NSA weltweit täglich fünf Milliarden Standortdaten von hunderten Millionen Mobiltelefonen in einer riesigen Datenbank namens FASCI. Um diese Datenberge zu erhalten, zapft die NSA gezielt die Kabel an, die die Rechenzentren großer Mobilfunkanbieter miteinander verbinden.
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05.12.2013
Jahrelang hat die Bundesregierung ein Geheimnis aus der „Hauptstelle für Befragungswesen“ gemacht. Obgleich allen mehr oder weniger bekannt – jahrzehntelang ist bestritten worden, dass die Einrichtung, welche Informationen von Flüchtlingen abschöpft, eine dem Bundesnachrichtendienst (BND) zugeordnete Dienststelle ist. Dies hat die Bundesregierung auf eine mündliche Frage von Jan Korte zugegeben. Außerdem gibt die Bundesregierung zu, dass Flüchtlinge von Vertretern befreundeter Geheimdienste alleine befragt werden dürfen.
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05.12.2013
"Der Überwachungsapparat, den die NSA mit Unterstützung europäischer Geheimdienste aufgebaut hat, kann zur totalen Überwachung und sozialen Kontrolle der Bevölkerung eingesetzt werden. Es gibt nichts, was den Aufbau dieses demokratiegefährdenden Apparats rechtfertigen kann", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zu neuesten Enthüllungen, wonach die NSA offenbar täglich systematisch fünf Milliarden Datensätze mit Standortinformationen von hunderten Millionen Mobiltelefonen weltweit auswertet.
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28.11.2013, Jan Korte
Seit Monaten verwahrt sich die Unionsfraktion unter Bundesinnenminister Friedrich (CSU) und Kanzleramtschef Pofalla (CDU) einer tiefgehenden, breiten und öffentlichen Aufklärung der NSA- und GCHQ-Abhöraffäre im Deutschen Bundestag. Bislang trat auch die SPD öffentlich mit Forderungen nach Aufklärung und deutlichen Reaktionen gegenüber der US-Administration öffentlich in Erscheinung. Alles Seifenblasen, Nebelkerzen, Wachsfiguren möchte man nach dem Studium des zwischen CDU, CSU und SPD verhandelten Koalitionsvertrages meinen. Denn im vorliegenden Koalitionsvertrag fehlt vor allem eines: ein klares, praktisches Bekenntnis zu den Grundrechten der Bevölkerung.
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25.11.2013
Das Prinzip demokratischer Gleichheit beruht darauf, dass jede Bürgerin und jeder Bürger eine Stimme hat. Egal wie viel oder wenig Geld man besitzt: Die Möglichkeit, politische Entscheidungen zu beeinflussen, muss für alle gleich sein. Dies sagt auch das Parteiengesetz, das »Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden«, verbietet. Also alles gut? Leider nein.
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23.11.2013
Beim Blick auf das politische Berlin kann man einen Eindruck von der "untätigen Behaglichkeit" bekommen. Denn das Parlament ist durch Weigerungen von Union und SPD zur Untätigkeit gezwungen. Und damit scheinen sich die potentiellen Koalitionsparteien recht wohl zu fühlen.
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22.11.2013
„Es wäre ein doppelter Skandal, wenn Asylsuchende im Rahmen ihres Asylverfahrens verdeckt von deutschen Geheimdiensten ‚abgeschöpft‘ und diese Informationen dann möglicherweise sogar für völkerrechtswidrige Tötungen weltweit genutzt werden. Eine auch nur indirekte Mitwirkung deutscher Behörden am US-Tötungsprogramm ist in jeder Beziehung inakzeptabel und rechtswidrig. Aber auch die Vertraulichkeit des Asylverfahrens wird missbraucht, Schutzsuchende werden gefährdet und über die Verwendung ihrer Angaben im Unklaren belassen oder getäuscht. Die Bundesregierung steht in der Pflicht hier sofort für Aufklärung und ein Ende der jetzigen Befragungspraxis zu sorgen“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zu Medienberichten über das systematische Abschöpfen von Asylbewerbern durch in- und ausländische Geheimdienste zum US-amerikanischen Drohnenkrieg. Korte weiter:
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18.11.2013
Die Fraktion DIE LINKE hat einen Entschließungsantrag zum Umgang mit dem NSA-Skandal gestellt. Auf der Sondersitzung des Bundestags am 18. November sollte dieser abgestimmt werden, Union und SPD beschlossen aber, ihn zur Beratung in einen Ausschuss zu überweisen, obwohl der 18. Deutsche Bundestag noch überhaupt keine Ausschüsse hat. In seinem Beitrag zur Geschäftsordnungsdebatte begründet Jan Korte, warum eine sofortige Abstimmung sinnvoll gewesen wäre.