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19.05.2017
„Wenn die Union Innere Sicherheit sagt, meint sie eigentlich Kontrolle und Überwachung. Das Einzige, was in den Händen der Union sicher ist, sind die Ideen und Konzepte von vorgestern. Man fragt sich, wann die Unionsinnenminister aufhören, sich selbst und der Bevölkerung vorzumachen, dass man die Überstundenberge bei der Polizei mit Datenbergen aufwiegen kann, oder dass man die Freiheit verteidigen kann, wenn man sie nur klein genug macht“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:
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18.05.2017
Noch kurz vor Schluss des Gesetzgebungsverfahrens zur geplanten Reform der Strafprozessordnung soll mithilfe eines umfangreichen Änderungsantrags die umstrittene Online-Durchsuchung für eine Vielzahl von Straftaten durchgesetzt und in die Alltagsarbeit der Polizei eingeführt werden. Künftig soll die ...
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17.05.2017
„Die Große Koalition dreht zum Ende ihrer Regierungszeit noch einmal heftig an der Überwachungsschraube. Offenbar gibt es nach den NRW-Wahlen kein Halten mehr. Um maximale Stimmengewinne zu erzielen, gehen Union und SPD dem Rechtsstaat an den Kragen. Wer der Polizei erlauben will, bereits zur Feststellung des Aufenthaltsortes Staatstrojaner einzusetzen, hat jegliches rechtsstaatliche Maß verloren ...
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12.05.2017
Bis zum 1. Juli haben die Telekommunkationsdienstleister noch Zeit, dann muss wieder auf Vorrat gespeichert werden. Dabei ist auch das neue Gesetz der Bundesregierung nicht konform mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Die Tageszeitung neues deutschland berichtet über die Kleine Anfrage, die Jan Korte und seine Fraktion DIE LINKE dazu gestellt haben:
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11.05.2017
Während DIE LINKE mit umfangreichen Kleinen Anfragen versucht rauszukriegen, wie bei der grundrechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung die technischen Lösungen und Abläufe praktisch überhaupt umgesetzt werden sollen, erweitert die Große Koalition still und leise mit einer Änderung der Strafprozessordnung den Straftatenkatalog, damit die Polizei auch schon bei Wohnungseinbrüchen und nicht erst bei Terrorverdacht und schwersten Straftaten auf Vorratsdaten zurückgreifen und Funkzellenabfragen durchführen kann.
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04.05.2017
„Wer eigene Überwachungs- und Informationsgewinnungsinteressen hat, wie die deutschen Inlands- und Auslandsgeheimdienste, der ist wenig vertrauenswürdig, wenn es um den Schutz von Daten und digitaler Infrastrukturen geht. Besser, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Wirtschaft, wäre die Umwandlung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in eine unabhängige Stelle, die sich allein auf den Schutz von digitaler Kommunikation und Infrastruktur konzentriert“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zu den heutigen Referaten der Geheimdienstvertreter und des BKA-Chefs bei der Cybersicherheitskonferenz des Hasso-Plattner-Instituts. Korte weiter:
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26.04.2017
Geheimdiensten und Polizei soll Zugriff auf die biometrischen Daten von Passbildern aller Bürger bekommen. Eine so faktisch mögliche unkontrollierbare Überwachungsdatenbank verstößt gegen das Grundgesetz und ist mit der LINKEN nicht zu machen.
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10.03.2017
Über die Wikileaks-Enthüllungen zur CIA-Spionage, die auch vom Stützpunkt Frankfurt aus stattfindet, haben verschiedene Medien berichtet und dabei auch Jan Kortes Forderung nach Offenlegung der Kenntnisse über das Programm, bzw. eventueller Beteiligungen der Bundesregierung daran aufgegriffen.
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03.03.2017
Die Immobilienwirtschaft sammelt immer mehr Sozialdaten von Mieter*innen und Wohnungsinteressent*innen um diese weiterzuverarbeiteen. Durch die zunehmende Digitalisierung des Wohnungsmarkts und das Vorantreiben von Big Data durch die Immobilienwirtschaft sind so die Anforderungen an das Bundesdatenschutzgesetz deutlich gestiegen. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Datenschutz und Big Data in der Immobilienwirtschaft“ von Jan Korte und der LINKEN offenbart hingegen hauptsächlich eins: Desinteresse!
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05.02.2017
Den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags haben wir nach seiner Einschätzung dazu befragt, ob die maßgeblich von Bundesjustizminister Maas (SPD) und Bundesinnenminister de Maizière durchgesetzte Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs vereinbar ist. Über die Antwort berichteten die Mitteldeutsche Zeitung und andere:
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20.01.2017
Die Bundesregierung hat im November 2016 eine Cyber-Sicherheitsstrategie vorgelegt. Darin werden viele Aufgaben beschrieben, die Lösungsvorschläge bleiben jedoch oft nebulös. Wie auch bei anderen Themen im Bereich Informationstechnik wird offensichtlich, dass die Behörden kaum über eigene Expertise verfügen und deshalb von privaten Unternehmen abhängig sind. Grund genug für Jan Korte einmal genauer nachzufragen. Nun liegt die 40-seitige Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Cyber-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung“ (18/10682) der Fraktion DIE LINKE vor.
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06.01.2017
„Schaden wird das Vorhaben nur der Bevölkerung, während Terroristen andere Wege finden werden“, hat Jan Korte gegenüber der der Berliner Zeitung das Vorhaben der belgischen Regierung kommentiert, zukünftig auch Passagierdaten von Bahn- und Busreisenden erheben zu wollen.
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21.12.2016
„Das Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung zeigt deutlich, wie falsch es ist, unter dem Eindruck von Attentaten die Grundrechte der Bevölkerung zu beschneiden. Wenn dieser Erkenntnisgewinn nun auch bei Justizminister Maas und Innenminister de Maizière eintritt, hätte die Posse um das im Affekt verabschiedete Überwachungsgesetz wenigstens einen kleinen positiven Nebeneffekt. Auch das deutsche Gesetz, das nicht auf eine gezielte, sondern auf eine vom EuGH als zu schweren Eingriff in die Privatsphäre kritisierte anlasslose Datenspeicherung setzt, wird in Anbetracht des Urteils so keinen Bestand haben“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:
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02.12.2016
Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz 2021 will die Bundesregierung die Grundlagen für die nächste Volkszählung legen. Und dies, obwohl nach wie vor 350 Klagen von Kommunen und Ländern wegen schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken gegen das Stichprobenverfahren des Zensus 2011 beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind und es keinerlei Evaluation des Zensus 2011 gegeben hat. Für Jan Korte sind weder die Notwendigkeit gegeben, noch die Datensicherheit der hunderte Millionen teuren Zwangsbefragung von etwa zehn Prozent aller in Deutschland ansässigen Personen gewährleistet.
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02.11.2016
Gegenüber dem Handelsblatt kritisiert Jan Korte die Forderung von Bundeskanzlerin Merkel die Datenschutzgrundprinzipien Datensparsamkeit und Datenvermeidung zugunsten von Wirtschaftsinteressen und zu Lasten der Privatsphäre abzuschaffen.
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21.10.2016
Man muss sich mal in die Lage hereinversetzen wie es wohl ist, wenn man einer fremden Person und allen, die den Erfassungsbogen danach lesen, Auskunft darüber geben soll, ob man zwei Paar passende Schuhe hat oder nicht und welche Ursache es vielleicht dafür gibt, dass man nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat. Die Bundesregierung hat nicht nur zu wenig getan, um einen Mikrozensus auf freiwilliger Basis zu realisieren oder wenigstens zu versuchen. Sondern sie bleibt auch den Beweis schuldig, dass alle wichtigen Erkenntnisse, die wir aus dem Mikrozensus ziehen, ohne eine strafbewehrte Auskunftspflicht nicht zustande kämen, so Jan Korte in seiner Rede zu Protokoll zur Beratung des Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus
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23.09.2016
Jan Korte kritisiert das neue Konzept der Bundesregierung für den Mikrozensus, da damit künftig auch zahlreiche EU-Erhebungen über Einkommen und Lebensbedingungen unter Zwang durchgeführt würden, an denen die Teilnahme bislang freiwillig war. Statt den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, sollte der Staat akzeptieren, dass die Bürger*innen ein Recht darauf haben in Ruhe gelassen zu werden.
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16.09.2016
Vor einigen Tagen hat der Bayerische Rundfunk über Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung berichtet und dabei aus einem Papier des Innenministeriums zitiert, welches auf der Pressekonferenz von Bundesinnenminister de Maizière verteilt wurde. Darin rühmt sich das Innenministerium damit "Tathintergründe und Netzwerkstrukturen können wir inzwischen durch die Wiedereinführung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung besser aufklären“. Tatsächlich werden derzeit keine Daten gespeichert, auf die nicht auch schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zurückgegriffen werden konnte, wie das Justizministerium in einer Antwort an Jan Korte klarstellt.
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08.09.2016
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung muss das Datenschutzrecht in Deutschland neu geregelt werden. Der heute von netzpolitik.orgveröffentlichte Referentenentwurf des Innenministeriums für das „Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ ist allerdings aus Datenschutzsicht vollständig misslungen. Er ist nicht nur extrem unübersichtlich und bürgerunfreundlich, er zielt darüber hinaus im Kern auch eindeutig auf eine Verschlechterung der unabhängigen Datenschutzkontrolle. Logischerweise ignoriert der Gesetzentwurf deshalb auch gänzlich die aktuelle Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zur Zweckbindung und zur datenschutzrechtlichen Kontrolle insbesondere der Geheimdienste.
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01.09.2016
Am 20. April 2016 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einige Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Terrorismusbekämpfung für verfassungswidrig. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis zum 30. Juni 2018 gesetzt, um die richterlichen Beschlüsse in das BKA-Gesetz einzuarbeiten ...