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27.04.2022
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Landesverfassungsschutz ist gut für die Grund- und Bürgerrechte und eine volle Klatsche für die CSU. In fast allen zentralen Klagepunkten stellte das Gericht fest, dass die Überwachungsbefugnisse des Geheimdienstes verfassungswidrig sind. Das betrifft ...
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06.06.2019
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Jan Korte geht hervor, dass Deutschland die Pläne des EU-Rates für einen neuen Anlauf zu einer EU-weiten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS) unterstützt, obwohl sowohl 2010 das Bundesverfassungsgericht, als auch 2014 der EuGH die VDS als grundrechtswidrig eingestuft und gekippt hatten.
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01.02.2017
„Wer handelt, ohne eine fundierte Analyse gemacht zu haben, betreibt reine Symbolpolitik. Ohne überhaupt ansatzweise die Untersuchungen im Fall Amri abzuwarten, beschließt die Bundesregierung eine gefährlich ineffektive und rechtsstaatlich höchst problematische Maßnahme. Seriöse Innenpolitik sieht anders aus ...
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25.01.2017
Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren ist für Linke auch historisch sehr interessant. Denn der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hält darin nicht länger an der Begründung des KPD-Urteils vom 17. August 1956 fest: »An der abweichenden Definition im KPD-Urteil, nach der es einem Parteiverbot nicht entgegenstehe, wenn für die Partei nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können, hält der Senat nicht fest.«
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02.12.2016
Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz 2021 will die Bundesregierung die Grundlagen für die nächste Volkszählung legen. Und dies, obwohl nach wie vor 350 Klagen von Kommunen und Ländern wegen schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken gegen das Stichprobenverfahren des Zensus 2011 beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind und es keinerlei Evaluation des Zensus 2011 gegeben hat. Für Jan Korte sind weder die Notwendigkeit gegeben, noch die Datensicherheit der hunderte Millionen teuren Zwangsbefragung von etwa zehn Prozent aller in Deutschland ansässigen Personen gewährleistet.
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18.07.2016
Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag, 15. Juli 2016, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- und Internetverbindungsdaten leider nicht im Eilverfahren gestoppt. Der informative und lesenswerte Bericht zur Gerichtsentscheidung bei netzpolitik.org enthält auch einen kurzen Kommentar von Jan Korte.