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06.06.2019
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Jan Korte geht hervor, dass Deutschland die Pläne des EU-Rates für einen neuen Anlauf zu einer EU-weiten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS) unterstützt, obwohl sowohl 2010 das Bundesverfassungsgericht, als auch 2014 der EuGH die VDS als grundrechtswidrig eingestuft und gekippt hatten.
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29.06.2017
Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen am 22.6.2017 letztinstanzlich den Provider Spacenet von der Speicherungspflicht bei der Vorratsdatenspeicherung befreit, mit der Begründung, dass angesichts der „bereits feststehenden objektiv-rechtlichen Unionsrechtswidrigkeit der Speicherpflicht“ „schon im Ausgangspunkt keine legitimen öffentlichen Interessen an einem vorläufigen Vollzug“ des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung bestehen kann. Am Mittwoch zog die Bundesnetzagentur nach hob die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für alle Provider auf. Jan Korte fordert die Bundesregierung auf, die Vorratsdatenspeicherung auch politisch zu begraben, da sie nicht nur ein Angriff auf die Grundrechte der Bevölkerung darstelle, sondern auch einen unnötigen wirtschaftlichen Schaden bedeute. Verschiedene Medien berichten über die Debatte:
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28.06.2017
„Die Bundesregierung hätte spätestens nach dem EuGH-Urteil im Dezember 2016 auch erkennen müssen, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist und die Notbremse ziehen müssen. Stattdessen wurden die Telekommunikationsanbieter weiter gezwungen, teure Technik für die grundrechtswidrige Überwachung unserer Kommunikation anzuschaffen“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Entscheidung der Bundesnetzagentur von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der in Paragraph 113b TKG geregelten Speicherverpflichtungen gegenüber allen verpflichteten Unternehmen abzusehen. Korte weiter:
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09.06.2017
Mit dem Fluggastdatengesetz soll die EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt werden. Danach werden die Daten aller Flugpassagiere, die in der Bundesrepublik landen oder hier starten, anlasslos auf Vorrat fünf Jahre gespeichert. Neben starken Zweifeln an der Grundrechtskonformität ist fraglich, ob Richtlinie und Gesetz überhaupt einen Sicherheitsgewinn erbringen. Nun liegt die Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage von Jan Korte und der Linksfraktion vor.
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30.05.2017
Obwohl das neue Gesetz der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung nicht konform mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist, müssen die Telekommunikationsunternehmen bis zum 1. Juli 2017 die nötigen Voraussetzungen zur Speicherung unserer Kommunikationsdaten erfüllen. Für die entsprechende Technik und erhöhten Personalaufwand wird mit Kosten in dreistelliger Millionenhöhe gerechnet. Jan Korte und DIE LINKE im Bundestag haben deshalb in zwei Kleinen Anfragen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung den Stand zu Kosten, Fristen, rechtlichen Grundlagen, Datenschutz, Technik und Sicherheit bei der Bundesregierung abgefragt. Nun liegen die Antworten vor.
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17.05.2017
„Die Große Koalition dreht zum Ende ihrer Regierungszeit noch einmal heftig an der Überwachungsschraube. Offenbar gibt es nach den NRW-Wahlen kein Halten mehr. Um maximale Stimmengewinne zu erzielen, gehen Union und SPD dem Rechtsstaat an den Kragen. Wer der Polizei erlauben will, bereits zur Feststellung des Aufenthaltsortes Staatstrojaner einzusetzen, hat jegliches rechtsstaatliche Maß verloren ...
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12.05.2017
Bis zum 1. Juli haben die Telekommunkationsdienstleister noch Zeit, dann muss wieder auf Vorrat gespeichert werden. Dabei ist auch das neue Gesetz der Bundesregierung nicht konform mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Die Tageszeitung neues deutschland berichtet über die Kleine Anfrage, die Jan Korte und seine Fraktion DIE LINKE dazu gestellt haben:
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11.05.2017
Während DIE LINKE mit umfangreichen Kleinen Anfragen versucht rauszukriegen, wie bei der grundrechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung die technischen Lösungen und Abläufe praktisch überhaupt umgesetzt werden sollen, erweitert die Große Koalition still und leise mit einer Änderung der Strafprozessordnung den Straftatenkatalog, damit die Polizei auch schon bei Wohnungseinbrüchen und nicht erst bei Terrorverdacht und schwersten Straftaten auf Vorratsdaten zurückgreifen und Funkzellenabfragen durchführen kann.
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24.03.2017
Mit dem Fluggastdatengesetz sollen die Daten aller Flugpassagiere anlasslos auf Vorrat gespeichert werden. Die Bundesregierung stellt damit alle Flugreisenden unter Generalverdacht. Sowohl das Fluggastdatengesetz, als auch die zugrundeliegende EU-Fluggastdatenrichtlinie sind aus Sicht der LINKEN mit den EU-Grundrechten unvereinbar, so Jan Korte in seiner Rede
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05.02.2017
Den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags haben wir nach seiner Einschätzung dazu befragt, ob die maßgeblich von Bundesjustizminister Maas (SPD) und Bundesinnenminister de Maizière durchgesetzte Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs vereinbar ist. Über die Antwort berichteten die Mitteldeutsche Zeitung und andere:
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21.12.2016
„Das Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung zeigt deutlich, wie falsch es ist, unter dem Eindruck von Attentaten die Grundrechte der Bevölkerung zu beschneiden. Wenn dieser Erkenntnisgewinn nun auch bei Justizminister Maas und Innenminister de Maizière eintritt, hätte die Posse um das im Affekt verabschiedete Überwachungsgesetz wenigstens einen kleinen positiven Nebeneffekt. Auch das deutsche Gesetz, das nicht auf eine gezielte, sondern auf eine vom EuGH als zu schweren Eingriff in die Privatsphäre kritisierte anlasslose Datenspeicherung setzt, wird in Anbetracht des Urteils so keinen Bestand haben“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:
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16.09.2016
Vor einigen Tagen hat der Bayerische Rundfunk über Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung berichtet und dabei aus einem Papier des Innenministeriums zitiert, welches auf der Pressekonferenz von Bundesinnenminister de Maizière verteilt wurde. Darin rühmt sich das Innenministerium damit "Tathintergründe und Netzwerkstrukturen können wir inzwischen durch die Wiedereinführung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung besser aufklären“. Tatsächlich werden derzeit keine Daten gespeichert, auf die nicht auch schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zurückgegriffen werden konnte, wie das Justizministerium in einer Antwort an Jan Korte klarstellt.
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19.08.2016
„Noch ist das letzte Anti-Terror-Paket nicht mal in Kraft, da läutet die Union bereits die nächste Runde bei der Beschränkung von Bürgerrechten ein. Die ‚Berliner Erklärung‘ zeigt, dass eine seriöse Innen- und Sicherheitspolitik mit CDU und CSU nicht möglich ist. Hinter einer Pseudo-Debatte um Teil- oder Vollverschleierung, die nichts mit Sicherheit, aber umso mehr mit rechtem Kulturkampf zu tun hat, soll die Überwachungsgesellschaft ausgebaut werden. Unter dem Strich betreibt die Union mit ihrem Angstwahlkampf vor allem Wahlkampfhilfe für die AfD und vergiftet das gesellschaftliche Klima weiter. Damit dürfen sie nicht durchkommen. Alle Demokraten sind aufgefordert, jetzt Gesicht zu zeigen gegen Grundrechtseinschränkungen und für gleiche politische und soziale Rechte für alle Menschen“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Vorstellung der „Berliner Erklärung“ der Landesinnenminister von CDU und CSU. Korte weiter:
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18.07.2016
Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag, 15. Juli 2016, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- und Internetverbindungsdaten leider nicht im Eilverfahren gestoppt. Der informative und lesenswerte Bericht zur Gerichtsentscheidung bei netzpolitik.org enthält auch einen kurzen Kommentar von Jan Korte.
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07.07.2016
Erklärung nach § 30 GO der Abgeordneten Jan Korte, Kerstin Kassner, Kersten Steinke und Birgit Wöllert, warum DIE LINKE den ablehnenden Abschluss etlicher Petitionen zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht zustimmen kann. Die VDS ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und grundsätzlich nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar. Auch das neue VDS-Gesetz verstößt in den zentralen Fragen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit gegen die Grundrechte. Die Petitionen wären ein guter Anlass gewesen, das hinter der VDS stehende Sicherheitskonzept der Massenüberwachung zu überdenken und im Bundestag breit über eine bürgerrechtliche Kehrtwende in der Innenpolitik zu debattieren.
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15.01.2016
Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) wurde in Deutschland im Oktober 2015 mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet und ist am 18. Dezember 2015 in Kraft getreten. Bereits wenige Tage vor Inkrafttreten der VDS unternahm die CSU bereits einen ersten Vorstoß zur Ausweitung des Gesetzes: Am 15.12. beschloss die Landesregierung in Bayern ein neues Verfassungsschutzgesetz, das dem Geheimdienst ermöglicht, die bei der VDS gespeicherten Informationen anzuzapfen. Diese Möglichkeit hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im Gesetzgebungsprozess stets öffentlich und auch SPD-intern verneint.
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06.01.2016
netzpolitik.org über die achselzuckende Antwort des Justizministeriums auf unsere Schriftliche Frage zum Zugriff des Bayerischen Verfassungsschutzes auf Vorratsdaten.
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20.11.2015
"Es ist gut, dass sich Innenminister Thomas de Maizière nach seiner Verunsicherungs-Pressekonferenz nun mit Forderungen nach Gesetzesverschärfungen weitestgehend in Zurückhaltung übt. Anstatt Angst zu schüren und am Grundgesetz zu rütteln, muss man die tatsächliche Gefährdung gründlich und mit kühlem Kopf analysieren. Die Terroranschläge von Paris zeigen jedenfalls deutlich: Auch noch so weitgehende Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten oder anlasslose Vorratsdatenspeicherungen können Anschläge nicht verhindern. Natürlich muss das akute Problem rückkehrender Dschihadisten angepackt werden. Aber weder die Schaffung einer europäischen Fluggastdatenvorratsspeicherung noch der Aufbau eines europäischen Geheimdienstes werden langfristig zu mehr Sicherheit führen. Wir brauchen stattdessen einen Strategiewechsel bei der öffentlichen Sicherheit", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zur Debatte über die innere Sicherheit in Deutschland nach den Terroranschlägen von Paris und den Ergebnissen des Sondertreffens der EU-Innen und Justizminister. Korte weiter:
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06.11.2015
„Die letzte verbliebene Chance auf eine politische Verhinderung der Wiedereinführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wurde leider nicht genutzt, da die rot-rot-grüne Landesregierung Thüringens heute mit ihrem Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat gescheitert ist. Diese Einberufung hätte zumindest die Möglichkeit geboten, einen Diskussions- und Verhandlungssprozess mit der Bundesregierung in Gang zu setzen, um ein erneutes Desaster vor den höchsten Gerichten zu verhindern. Dass nur Schleswig-Holstein Thüringen unterstützt hat und so nicht alle vorhandenen parlamentarisch-demokratischen Instrumente ausgeschöpft wurden, ist ein Armutszeugnis. Machtpolitik geht offenbar vor demokratischem Dialog und öffentlicher Auseinandersetzung“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:
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16.10.2015, Jan Korte
Im Bundestag habe ich heute zusammen mit meiner Fraktion DIE LINKE in namentlicher Abstimmung gegen Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Warum? Das hat Halina Wawzyniak in der Plenardebatte in einer sehr guten Rede dargelegt.